IAASB schlägt umfassende Änderungen in Bezug auf die Verantwortung des Prüfers für 'zusätzliche Informationen' vor

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15.11.2012

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, hat den Entwurf eines überarbeiteten internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) herausgegeben, in dem es um die Verantwortung des Prüfers in Bezug auf 'zusätzliche Informationen' geht, die in Dokumenten enthalten sind, die den Jahresabschluss eines Unternehmens beinhalten oder begleiten.

Einige der Vorschläge, die in dem Entwurf The Auditor’s Responsibilities Relating to Other Information in Documents Containing or Accompanying Audited Financial Statements and the Auditor’s Report Thereon, der jetzt auf der Internetseite des IAASB zur Verfügung steht, enthalten sind, sind die folgenden:

  • Klarstellung und Ausweitung des Umfangs der Dokumente, die als "zusätzliche Informationen" gelten, um Entwicklungen in der Finanzberichterstattung in den letzten Jahren widerzuspiegeln;
  • Ausweitung der Verantwortlichkeiten des Prüfers (schließt auch den von ihm erwarteten Arbeitseinsatz ein), um sicherzustellen, dass die zusätzlichen Informationen nicht nur im Einklang mit dem geprüften Abschluss stehen, sondern dass sie auch dem Bild des Unternehmens und seines wirtschaftlichen Umfelds entsprechen, das der Prüfer während der Prüfung erhalten hat;
  • neue vorgeschlagene Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Berichterstattung in Form von zusätzlichen Informationen durch den Prüfer einschließlich einer expliziten Aussage im Prüfbericht, in der die Verantwortlichkeiten des Prüfers in Bezug auf die zusätzlichen Informationen beschrieben und die Dokumente, in denen zusätzliche Informationen enthalten sind genannt werden und in der festgehalten wird, ob der Prüfer irgendwelche Unstimmigkeiten in den zusätzlichen Informationen entdeckt hat.

Da der IAASB anerkennt, dass die Vorschläge im Entwurf eine umfassende Überarbeitung darstellen, schlägt er eine Übergangszeit von 12 bis 15 Monaten nach Veröffentlichung des endgültigen Standards vor, bevor dieser verpflichtend anzuwenden wäre.

Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 14. März 2013 erbeten. Er ist über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des IFAC, unter dem der IAASB angesiedelt ist, zugänglich.

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