Neue Leitlinien zum Verhalten im Fall eines Verdachts von illegalem Verhalten vorgeschlagen

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23.08.2012

Der internationale Rat für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (International Ethics Standards Board for Accountants, IESBA) hat Vorschläge veröffentlicht, die neue Vorschriften beinhalten, wie Angehörige des Berufsstands beim Verdacht auf illegales Vorgehen durch Mandanten oder Vorgesetzte reagieren sollen.

Mit den Vorschlägen würde ein Beschreibung der Umstände in den Ethikkodex für den Berufsstand der Rechnungsleger aufgenommen, unter denen ein Angehöriger des Berufsstandes die Vertraulichkeitsvorschriften außer Acht lassen und einer angemessenen Behörde hinsichtlich des Vorgehens Bericht erstatten sollte oder müsste.

Der Vorschlag sieht vor, dass ein Angehöriger des Berufsstands bei Verdacht auf ein illegales Vorgehen vernünftigerweise zu erwartende Schritte unternehmen soll, um den Verdacht zu untermauern oder zu widerlegen, und den Sachverhalt mit einer entsprechend zu kontaktierenden Leitungsebene besprechen soll. Sollten die Reaktionen der kontaktierten Leitungsebene nicht angemessen ausfallen, ist der Sachverhalt gegebenenfalls höheren Leitungsebenen und den Verantwortlichen für die Governance zur Kenntnis zu bringen.

Fällt die Reaktion nicht angemessen aus und ist nach Ermessen des Angehörigen des Berufsstands das illegale Vorgehen von solcher Bedeutung, dass eine öffentliche Bekanntmachung im öffentlichen Interesse liegt, wäre wie folgt vorzugehen:

  • Ein Angehöriger des Berufsstands, der Leistungen im Rahmen eines Prüfungsmandats erbringt, hätte den Verdacht auf illegales Verhalten einer entsprechenden  Behörde mitzuteilen.
  • Ein Angehöriger des Berufsstands, der nicht prüfungsbezogenen Leistungen für einen Mandanten erbringt, der keinen Prüfungsauftrag erteilt hat, und ein Angehöriger des Berufsstands, der von einem Unternehmen angestellter Rechnungsleger ist, hätten den Verdacht auf illegales Verhalten dem Prüfer des Unternehmens mitzuteilen, wenn ein solcher bestellt ist, und hätten unter Umständen das Recht, sich mit dieser Information an eine entsprechende Behörde zu wenden, und es würde von ihnen erwartet, dieses Recht auszuüben.

Die Vorschläge sehen vor, dass ein Angehöriger des Berufsstands die einschlägigen rechtlichen und regulatorischen Vorschriften erwägt und diese einhält und darüber hinaus erwägt, die Beziehung zum Mandanten oder sein Arbeitsverhältnis zu beenden.

Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 15. Dezember 2012 erbeten. Zugang zum Entwurf haben Sie über die englischsprachige Presseerklärung auf der Imnternetseite des IFAC, unter dem der IESBA angesiedelt ist.

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