Stellungnahme der WPK zu den vorgeschlagenen Leitlinien zum Verhalten im Fall eines Verdachts von illegalem Verhalten

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13.12.2012

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat gegenüber dem internationalen Rat für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (International Ethics Standards Board for Accountants, IESBA) in Bezug auf dessen Vorschläge Stellung genommen, wie Angehörige des Berufsstands beim Verdacht auf illegales Vorgehen durch Mandanten oder Vorgesetzte reagieren sollen.

Die WPK hat die Vorschläge sorgfältig abgewogen und ist zu dem Schluss gekommen, dass sie das Projekt nicht unterstützen kann. Dies gilt im Hinblick auf ein Recht oder eine Verpflichtung des Prüfers, das Vertrauen zu brechen und sich an eine externe Stelle zu wenden. Die WPK stimmt allerdings zu, dass der Prüfer sich in Bezug auf einen entsprechenden Verdacht an die Unternehmensführung oder den Aufsichtsrat des Mandanten wenden sollte. In beiden Fällen verweist die WPK auf geltendes deutsches Recht.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite der WPK herunterladen.

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