Stellungnahme des IDW zu den vorgeschlagenen Leitlinien bei Verdacht auf illegales Verhalten

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31.12.2012

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem internationalen Rat für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (International Ethics Standards Board for Accountants, IESBA) in Bezug auf dessen Vorschläge Stellung genommen, wie Angehörige des Berufsstands beim Verdacht auf illegales Vorgehen durch Mandanten oder Vorgesetzte reagieren sollen.

Das IDW hat die Vorschläge sorgfältig abgewogen, dass bei sämtlichen Verdachtsmomenten auf einen Gesetzesverstoß Mitglieder des Berufsstandes tätig werden und ggf. sogar ihre Verschwiegenheitspflichten durchbrechen müssen, wenn dies nach Meinung des jeweiligen Berufsangehörigen im Interesse der Öffentlichkeit ist. Nach Meinung des IDW ist nicht der IESBA sondern allein der nationale Gesetzgeber für die Festlegung solcher Regelungen zuständig. Im Übrigen trägt das IDW erhebliche rechtliche Bedenken gegen den vom IESBA verfolgten Ansatz vor, in bestimmten Fällen eine Durchbrechung der Verschwiegenheitspflicht des Abschlussprüfers vorzusehen.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

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