IFAC aktualisiert Verpflichtungen der Mitgliedsorganisationen

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05.12.2012

Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) hat sieben überarbeitete Verlautbarungen zu Pflichten der Mitglieder (Statements of Membership Obligations, SMO) veröffentlicht, die die Grundlage des IFAC-Mitgliederpflichtenprogramms bilden.

Die überarbeiteten Verpflichtungsverlautbarungen decken Folgendes ab:

  • Unterstützung der Übernahme und Umsetzung von internationalen Standards und anderen Verlautbarungen, die vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), des für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständigen internationalen Gremiums, herausgegeben werden (SMO 3), vom internationalen Standardsetzer für Standards zur Aus- und Weiterbildung für alle Mitglieder des Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsberufes (International Accounting Education Standards Board, IAESB) herausgegeben werden (SMO 2), vom internationalen Rat für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (International Ethics Standards Board for Accountants, IESBA) herausgegeben werden (SMO 4), vom Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) herausgegeben werden (SMO 5) und vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben werden (SMO 7);
  • Einrichtung einer Qualitätsicherung (SMO 1) und Einrichtung von Überprüfungs- und Sankktionssystemen (SMO 6).

Hinsichtlich der Beziehung der Verpflichtungen der Mitglieder in Bezug auf die International Financial Reporting Standards (IFRS) wird in der überarbeiteten Fassung von SMO 7 festgehalten, dass die Verpflichtungen davon abhängen, welche Verantwortlichkeit die Mitgliedsgesellschaften für die Standardsetzung haben. In der SMO ist die Umsetzung der IFRS vorgeschrieben, wenn die Mitgliedgesellschaft direkte Verantwortung hat. Abweichungen sind nur gestattet, wo dies "im öffentlichen Interesse" liegt.

Die überarbeiteten SMO sollen zum 1. Januar 2013 in Kraft treten. Ausnahme ist allerdings SMO 1 - diese VErlautbarung tritt zum 1. Januar 2014 in Kraft.

Eine Presseerklärung zur Veröffentlichung der Verlautbarungen können Sie sich direkt von der Internetseite des IFAC herunterladen.

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