IFAC-Ausschuss stellt überarbeiteten Leitfaden zur besten ausgeübten Praxis zur Stellungnahme

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30.11.2012

Der Ausschuss der aktiven berufsständischen Rechnungsleger (Professional Accountants in Business Committee, PAIB Committee) des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC) hat zwecks öffentlicher Stellungnahme den Entwurf einer aktualisierten Fassung des Leitfadens zur besten ausgeübten internationalen Praxis in Bezug auf die Bewertung von Projekten und Beteiligungen im Zusammenhang mit nachhaltiger Wertschöpfung herausgegeben.

Mit den Vorschlägen würden die bestehenden Leitlinien aktualisiert, die 2008 herausgegeben wurden, indem die Bedeutung einer strengen Bewertung von Projekten und Beteiligungen hervorgehoben und eine deutliche Betonung auf die Ermöglichung langfristiger Entscheidungsfindungen und die Aufnahme nachhaltigkeitsbezogener Auswirkungen aufgenommen wird.

In der Einleitung zum vorgeschlagenen Leitfaden heißt es:

Organisationen, die explizit auf nachhaltige Wertschöpfung setzen, betonen normalerweise Methoden wie abgezinste Zahlungsströme oder Realoptionen und spielen die Rolle anderer kurzfristiger Bewertungskriterien wie Zunahme von Rückzahlungen und Ergebnis je Aktie herunter. Untersuchungen haben ergeben, dass eine bedeutende Anzahl von Organisationen solche Methoden nicht priorisieren, obwohl sie es vielleicht tun sollten, insbesondere, wenn strategische Investmententscheidungen und die langfristige Sicht beurteilt werden.

Im Leitfadenentwurf werden sieben Schlüsselprinzipien für die Beurteilung von Projekten und Beteiligungen dargestellt und Leitlinien zur Verfügung gestellt, wie die Prinzipien umgesetzt werden sollten; es werden außerdem gesonderte Erwägungen für den öffentlichen und gemeinnützigen Sektor zur Verfügung gestellt.

Zu den Kernprinzipien gehören solche Dinge wie die Berücksichtigung des Zeitwerts des Geldes, der Opportunitätskosten von Kapital, der systemischen Risiken des zu beurteilenden Projekts und der Entscheidungsfindung im Kontext der Geschäftstätigkeit und -strategie des Unternehmens und seiner wirtschaftlichen, sozialen und wettbewerblichen Lage. Insgesamt haben die Vorschriften viel mit der Bestimmung des Nutzungswert nach IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten und, allgemeiner, mit der integrierten Berichterstattung gemein.

Zum Entwurf kann bis zum 28. Februar 2013 Stellung genommen werden. Er ist über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des IFAC zugänglich.

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