FEE nimmt Stellung zum 'Prototypen' des Rahmenkonzepts des IIRC

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15.03.2013

Der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Expert comptables Européens, FEE) hat sich in einem Schreiben gegenüber dem internationalen Ausschuss für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Committee, IIRC) zu dessen Prototypen eines Rahmenkonzepts für die integrierte Berichterstattung geäußert. Unter anderem äußert sich FEE zur Prüfbarkeit von Informationen, die nach dem Rahmenkonzept zur Verfügung gestellt werden.

Allgemein drückt FEE große Unterstützung für das geplante Rahmenkonzept für die integrierte Berichterstattung wie es sich im Prototypen zeigt, der im November 2012 veröffentlicht wurde, aus. FEE ist jedoch nicht vollständig überzeugt, dass die Schlussfolgerung des IIRC richtig ist, dass die Fokussierung auf Kapitalgeber, die die Leistung und die Ergebnisse eines Unternehmens langfristig betrachten, automatisch auch die Interessen anderer Interessengruppen und der Allgemeinheit bedient. FEE ist auch der Meinung, dass der IIRC mehr Klarheit im Hinblick auf die Frage schaffen sollte, wie weit in der Wertschöpfungskette zuzrückzugehen von einem Ersteller vernünftigerweise erwartet werden kann; es geht also um die Berichterstattung über Sachverhalte, die sich außerhalb der direkten Kontrolle des Erstellers befinden.

Von besonderem Interesse ist für FEE die Frage der Prüfbarkeit. Obwohl FEE volles Verständnis für die Tatsache ausdrückt, dass das Rahmenkonzept für die integrierte Berichterstattung zuallererst darauf abzielt, einen Rahmen für Unternehmen zu bieten, der diese in die Lage setzen soll, verlässliche und vergleichbare integrierte Berichte zu erstellen, weist FEE darauf hin, dass der Prototyp selbst bereits Bezüge zu möglichen Überprüfungen enthält. Da FEE der Meinung ist, dass Prüfung zur Glaubwürdigkeit von integrierter Berichterstattung beitragen kann, empfiehlt FEE, Fragen der Prüfbarkeit im Zusammenhang mit der integrierten Berichterstattung mit zu bedenken. FEE gibt der Meinung Ausdruck, dass die Entwicklung eines entsprechenden Rahmenkonzepts und einschlägiger Standards zur Prüfung von integrierten Berichten nicht vom IIRC vorgenommen, sondern vielmehr in den Zuständigkeitsbereich etablierter Standardsetzer fallen sollte (beispielsweise des IAASB). Da aber die Prüfungsqualität kritisch von der Prüfbarkeit der zur Verfügung gestellten Informationen abhänge, hält FEE fest, dass es wichtig sei, bereits in der Entwicklungsphase des Rahmenkonzepts für die integrierte Berichterstattung sicherzustellen, dass die Informationen, die Unternehmen zur Verfügung stellen sollen, auch belegbar sein müssen.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme in voller Länge direkt von der Internetseite von FEE herunterladen.

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