Konsultation zur Vereinheitlichung von verpflichtenden Angaben zu Sozial- und Umweltbelangen in Zulassungsvorschriften

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22.04.2013

Das Anlegernetzwerk zu Klimarisiken (Investor Network on Climate Risk, INCR), ein Netzwerk von über 100 institutionellen Anlegern, hat ein Konsultationspapier veröffentlicht, in dem Empfehlungen für die Aufnahme von Angabevorschriften zu Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsfaktoren (Environment, Social und Governance, ESG) in die Zulassungsvorschriften der Börsen weltweit ausgesprochen werden. Das Papier zielt auf die Einführung einheitlicher Angabevorschriften ab, die von den Unternehmen einzuhalten wären, die zum Handel an den entsprechenden Börsen zugelassen werden wollen. Das INCR beabsichtigt, ein abschließendes Dokument bei der Jahressitzung der Weltbörsenvereinigung im Oktober 2013 vorzulegen.

Das Konsultationsdokument mit dem Titel Vorgeschlagener Zulassungsstandard für Nachhaltigkeitsangaben für Börsen weltweit wurde in Zusammenarbeit mit CERES, einer gemeinnützigen US-amerikanischen Anleger- und Unternehmensvereinigung zur Ausweitung und Förderung nachhaltiger Wirtschaftspraxis, entwickelt. Die Vorschläge stammen von einer Reihe von Anlegern, die Mitglieder des Ausschusses für Entwürfe von Zulassungsstandards des INCR sind, und stehen im Zusammenhang mit der Intitiative nachhaltiger Börsen (Sustainable Stock Exchanges, SSE).

Im Konsultationspapier werden drei Bestandteile einer einheitlichen Zulassungsvorschrift in Bezug auf Nachhaltigkeitsangaben identifiziert, die als Minimum zur Erfüllung der Erwartungen von Anlegern angesehen werden:

  1. Dokumentierte Einschätzung der Wesentlichkeit in den jährlichen Einreichungen, in der die Unternehmensleitung ihren Ansatz der Bestimmung der wesentlichen Sachverhalte des Unternehmens in Bezug auf ESG-Faktoren darlegt. Dies würde Angaben dazu beinhalten, wie wesentliche ESG-Sachverhalte indetifiziert werden, wer in den Prozess eingebunden ist, welche Sachverhalte als wesentlich angesehen wurden und in welchem Zusammenhang diese Sachverhalte mit der Strategie und der finanziellen Leistung des Unternehmens stehen.
  2. Verknüpfung in den jährlichen Einreichungen auf einen Global Reporting Initiative (GRI) Inhaltsindex, der Anlegern dabei hilft, festzustellen, welche Angaben verfügbar sind und wo sie sich in den einzelnen eingereichten Berichten befinden. Der GRI-Inhaltsindex bietet einen Überblick über alle verfügbaren GRI-Angaben; einen solchen verpflichtend einzuführen würde Bedenken von Anlegern hinsichtlich eines Mangels der Einheitlichkeit der Berichterstattung entgegentreten und Anlegern Zeit bei der Lokalisierung relevanter ESG-Informationen sparen.
  3. Verpflichtende Angabe von ESG-Informationen zu Kernthemen nach dem "befolge oder erkläre"-Prinzip, wobei Format und Ort der Angabe den Unternehmen freigestellt werden. Verpflichtende Themen wären: Klimawandel, Vielfalt, Beziehung zu Arbeitnehmern, Umweltauswirkungen, Beziehung zu Regierungen, Menschenrechte, Produktauswirkungen und -sicherheit, Lieferkette.

Des Weiteren enthält das Papier eine Reihe von weiteren Empfehlungen:

  • Synchronisierung der Berichtszyklen in Bezug auf Finanz- und Nachhaltigkeitsberichterstattung,
  • verpflichtende unabhängige Prüfung von ESG-Berichten (angestrebter Zeitrahmen: fünf bis sieben Jahre),
  • Erwägung, ab wann kleinere börsennotierte Unternehmen die neuen Vorschriften einhalten sollen, um ihnen genügend Zeit zur Vorbereitung zu geben,
  • Überwachung der Entwicklungen und Vorschriften, Anlegerinformation, etc.

Zum Konsultationspapier kann bis zum 1. Mai 2013 Stellung genommen werden. Auf der Internetseite von CERES stehen Ihnen folgende Dokumente in englischer Sprache zur Verfügung:

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