Agendakonsultation 2015

 

Hintergrund

Im Handbuch zum Konsultationsprozess der IFRS-Stiftung ist vorgeschrieben, dass der IASB alle drei Jahre eine öffentliche Konsultation zu seinem Arbeitsprogramm durchzuführen hat. Die erste Agendakonsultation wurde 2011 angestoßen, und ein abschließender Bericht wurde im Dezember 2012 herausgegeben. Demzufolge wurde eine zweite Agendakonsultation 2015 angestoßen. Der Zeitraum, der von den Ergebnissen der Konsultation betroffen war, war das Arbeitsprogramm des IASB von etwa Mitte 2016 bis Mitte 2020.

 

Aktueller Status des Projekts

Die Agendakonsultation wurde am 2. November 2016 mit Veröffentlichung eines Berichts über die Rückmeldungen abgeschlossen.

Da die gegenwärtige Agenda des IASB als Ergebnis der Agendakonsultation 2011 bereits sehr voll war, war die Agendakonsultation 2015 nicht so umfassend wie die vorhergehende. Dennoch hat der IASB vier klare Botschaften herausgearbeitet, nach denen er sein Arbeitsprogramm 2017-2020 gestalten will:

  • Abschluss der verbleibenden großen Standardsetzungsprojekte. Wie bereits in der Agendakonsultation 2011 forderten die Anwender ausdrücklich den Abschluss der verbleibenden großen Projekte auf der Agenda des IASB. Bei Anstoß der Agendakonsultation waren dies noch Leasingverhältnisse, Versicherungsverträge und das Rahmenkonzept. Ein neuer Standard zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen wurde inzwischen herausgegeben. In Bezug auf die anderen beiden Projekte hält der IASB fest, dass er sie als höchste Prioritäten behandeln will. In den Rückmeldungen wurde auch betont, dass es wichtig sei, dass die IFRS weiterhin prinzipienbasiert sind.
  • Bessere Kommunikation in der Finanzberichterstattung. "Bessere Kommunikation" ist das Thema, das der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst für seine zweite Amtszeit gewählt hat. Unter diesem Thema fasst er solche Projekte wie die Angabeninitiative und das Projekt zu den Hauptbestandteilen des Abschlusses zusammen, die beide große Unterstützung erfahren. In diesem Zusammenhang wurde in den Stellungnahmen festgehalten, dass der Board denjenigen Projekten Priorität geben sollte, die für Adressaten von Abschlüssen wichtig sind.
  • Weitere Entwicklung der Umsetzungsunterstützung. Unter dieser Überschrift erörtert der IASB verbesserte Unterstützung der Anwender, wenn sie neue IFRS umsetzen, aber auch die Tatsache, dass die Anwender gefordert haben, dass sich der Board auf weniger Standardsetzungsprojekte konzentrieren sollte, um den Anwendern zu gestatten, sich auf die Umsetzung jüngst veröffentlichter Standards zu konzentrieren. In den Rückmeldungen war auch angemerkt worden, dass der IASB nicht zu viele eng umrissene Änderungen entwickeln sollte und dass viele der zuletzt herausgegebenen kleinen Änderungen auch in die umfassenden jährlichen Verbesserungen und oder (falls sie denselben Standard betreffen) in eine umfassendere Überprüfung dieses Standards hätten aufgenommen werden können. Allgemein würden Überprüfungen nach der Umsetzung eines Standards als hilfreich angesehen.
  • Ein fokussierteres Forschungsprogramm. Vor dem Hintergrund der eingeschränkteren Agendakonsultation 2015 war der Kernpunkt der Konsultation das Forschungsprogramm. Obwohl in den Rückmeldungen allgemeine Unterstützung für einen evidenzbasierten Ansatz in Bezug auf die Standardsetzung zum Ausdruck gebracht wurde, zeigten sich viele Stellungnehmende verwirrt hinsichtlich der Strategie, der Ziele und der Prozesse des Forschungsprogramms und der Beziehung zwischen Forschung und den anderen fachlichen Aktivitäten des IASB. Sie merkten auch an, dass der Board zu viele Themen auf seiner Forschungsagenda habe. Der Board hat erste Schritte unternommen, um sein Forschungsprogramm deutlicher zu fokussieren, und die Zusammenfassung der Rückmeldungen bietet eine detaillierte Beschreibung der Zielsetzung, der Prozesse und der Kriterien, die im Forschungsprogramm angelegt werden.

Als Teil der Agendakonsultation fragte der IASB die Anwender auch, ob eine alle drei Jahre durchgeführte Agendakonsultation vor dem Hintergrund der langen Zeiträume bei der Entwicklung und Umsetzung von Standards sachgerecht sei. Der IASB äußerte die Meinung, dass ein Abstand von fünf Jahren zwischen Konsultationen angemessener sei als der derzeit geforderte Abstand von drei Jahren. Die Stellungnehmenden unterstützten diesen Ansatz, und das Handbuch für den Konsultationsprozess wurde bereits im Juni 2016 entsprechend geändert.

 

Projektmeilensteine

Datum Entwicklung Anmerkungen
11. August 2015 Bitte um Rückmeldungen veröffentlicht Ende der Stellungnahmefrist: 31. Dezember 2015
2. November 2016 Bericht über die Rückmeldungen veröffentlicht Agendakonsultation 2015 abgeschlossen

 

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