Agendakonsultation 2020

 

Hintergrund

Im Handbuch zum Konsultationsprozess der IFRS-Stiftung ist vorgeschrieben, dass der IASB alle fünf Jahre eine öffentliche Konsultation zu seinem Arbeitsprogramm durchzuführen hat. Die dritte Agendakonsultation des IASB wurde 2019 eingeleitet, um die Prioritäten des Boards für die Jahre 2022 bis 2026 festzulegen.

 

Aktueller Stand des Projekts

Die Agendakonsultation wurde am 29. July 2022 mit Veröffentlichung eines Berichts über die Rückmeldungen abgeschlossen.

Zu den drei großen Bereichen, zu denen konsultiert wurde, wurden die folgenden allgemeinen Anmerkungen gemacht:

  • Strategische Ausrichtung und Ausgewogenheit der Aktivitäten des BoardsDie Stellungnehmenden unterstützten im Allgemeinen die aktuelle strategische Ausrichtung des Boards. Sie vertraten auch die Auffassung, dass die Ausgewogenheit der Aktivitäten des IASB in etwa richtig ist, allerdings wurde von einigen Seiten eine Verstärkung der Bemühungen um die digitale Berichterstattung sowie um die Verständlichkeit und Zugänglichkeit der Standards gefordert. Der IASB wird daher eine leichte Verstärkung in diesen beiden Bereichen vorsehen.
  • Kriterien für die Beurteilung der Priorität von Projekten, die dem Arbeitsprogramm des IASB hinzugefügt werden könnten. Fast alle Stellungnehmenden waren mit den vom Board vorgeschlagenen Kriterien einverstanden. Viele stellten fest, dass die Kriterien ausgewogen und angemessen sind. Einige schlugen vor, dass der IASB die Kriterien in eine Rangfolge bringt oder sie in wesentliche und sekundäre Kriterien unterteilt. 
  • Sachverhalte der Finanzberichterstattung, die dem Arbeitsprogramm des IASB hinzugefügt werden könnten. Die meisten Stellungnehmenden stuften potenzielle Projekte zu klimabezogenen Risiken, Kryptowährungen und damit verbundene Transaktionen sowie immaterielle Vermögenswerte als hohe Priorität ein. Ebenfalls weit oben auf der Liste standen die Unternehmensfortführung, Mechanismen zur Bepreisung von Schadstoffen sowie die Kapitalflussrechnung und damit verbundene Themen. Am Ende der Liste standen potenzielle Projekte zu Fremdkapitalkosten, Warentransaktionen, Leistungen an Arbeitnehmer, Aufwendungen — Vorräte und Umsatzkosten, Fremdwährungen, staatliche Zuschüsse, Negativzinsen und Einzelabschlüsse, Inflation und Zwischenabschlüsse.

Der IASB hat die eingegangenen Stellungnahmen erörtert und Folgendes beschlossen:

  • Aufnahme eines Projekts zur Standardpflege und einheitlichen Anwendung von klimabedingten Risiken in das Arbeitsprogramm;
  • Erweiterung der Forschungspipeline um Projekte zu folgenden Themen:
    • immaterielle Vermögenswerte; und
    • Kapitalflussrechnung und damit zusammenhängende Fragen;
  • Erstellung einer Reserveliste von Projekten, die nur dann in das Arbeitsprogramm aufgenommen werden können, wenn zusätzliche Kapazitäten zur Verfügung stehen, darunter Projekte zu folgenden Themen:
    • operative Segmente; und
    • Mechanismen zur Bepreisung von Schadstoffen; und
  • keine Aufnahme von Projekten in das Arbeitsprogramm zu folgenden Themen:
    • Kryptowährungen und damit verbundene Transaktionen; oder
    • Angaben zur Unternehmensfortführung.

 

Projektmeilensteine

Datum Entwicklung Anmerkungen
September 2019 Projekt zum ersten Mal vom IASB erörtert
30. März 2021 Bitte um Infromationsübermittlung veröffentlicht Ende der Stellungnahmefrist: 27. September 2021
29. Juli 2022 Agendakonsultation mit Veröffentlichung eines Berichts über die Rückmeldungen abgeschlossen

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