Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2014-2016
Hintergrund
Das IASB-Projekt der jährlichen Verbesserungen (Annual Improvements Project, AIP) stellt einen schlanken Prozess für die effiziente Behandlung einer Reihe von kleinen Änderungen an den IFRS dar. Das Kernziel des Prozesses besteht darin, die Qualität der Standards zu verbessern, indem bestehende IFRS zwecks Klarstellung von Leitlinien und Formulierung geändert oder um vergleichsweise kleine, nicht beabsichtigte Konsequenzen, Konflikte oder übersehene Punkte berichtigt werden. Änderungen erfolgen im Wege des Prozesses jährlicher Verbesserungen, wenn die Änderung als nicht dringlich, aber notwendig eingestuft wird.
Jedes Jahr erörtert und entscheidet der IASB über vorgeschlagene Verbesserungen an den IFRS, die sich über das Jahr ergeben haben. Die im Rahmen dieses Prozesses behandelten Sachverhalte werden vom IFRS Interpretations Committee, dem Stab oder Praktikern eingebracht.
Um im Prozess jährlicher Verbesserungen berücksichtigt zu werden, müssen die vorgeschlagenen Änderungen sämtliche der nachfolgenden (und hier nur zusammengefassten) Kriterien erfüllen, die im Handbuch für den Konsultationsprozess (in der Fassung vom Februar 2011) niedergelegt sind:
- Mit der vorgeschlagenen Änderung wird entweder ein bestehender Standard klargestellt oder Konflikt bzw. übersehene Punkte berichtigt, nicht jedoch ein neues Prinzip oder eine Änderung an einem bestehenden Prinzip vorgeschlagen
- Die vorgeschlagene Änderung ist gut abgegrenzt und hinreichend klein in ihrem Anwendungsbereich, so dass die Folgen der vorgeschlagenen Änderung erwogen wurden
- Es ist wahrscheinlich, dass der IASB zeitnah zu einem Beschluss kommen wird
- Falls ein IFRS durch eine vorgeschlagene Änderung geändert würde, der Gegenstand eines aktuellen oder geplanten IASB-Projekts ist, muss eine Notwendigkeit bestehen, diese Änderung schneller herbeizuführen, als dies durch das Projekt geschehen würde.
Sobald diese Beurteilung getroffen wird, folgen die vorgeschlagenen Änderungen dem gleichen Konsultationsprozess wie andere Projekte des IASB. Vorschläge werden üblicherweise im dritten Quartal eines jeden Jahres veröffentlicht und besitzen eine Kommentierungsfrist von 90 Tagen.
Seit Januar 2010 hat das IFRS Interpretations Committee zusätzlich die Aufgabe übernommen, die im Rahmen des Prozesses jährlicher Verbesserungen vorgeschlagenen Änderungen zu prüfen und dem IASB Empfehlungen auszusprechen.
Auf dieser Seite fassen wir die Entwicklungen des Zyklus 2014-2016 zusammen. Dieser wurde im Juli 2014 offiziell auf die Agenda des IASB genommen. Im Zyklus 2014-2016 ist auch eine vorgeschlagene Änderung aus dem Zyklus 2013-2015 enthalten, der im Juli 2014 mangels Masse an zu behandelnden Themen eingestellt wurde.
Aktueller Projektstatus
Dieses Projekt ist abgeschlossen. Der IASB hat Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2014–2016 am 8. Dezember 2016 veröffentlicht und folgende Standards geändert:
IFRS | Gegenstand der Änderung |
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IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards |
Streichung der befristeten Ausnahmen in den Paragraphen E3–E7 von IFRS 1, weil sie jetzt ihren beabsichtigten Zweck erfüllt haben |
IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen |
Klarstellung des Anwendungsbereichs des Standards durch Präzisierung, dass die Angabevorschriften im Standard mit Ausnahme derjenigen in den Paragraphen B10–B16 auf die in Paragraph 5 genannten Beteiligungen eines Unternehmens anzuwenden sind, die als zu Veräußerungszwecken gehalten, als zu Ausschüttungszwecken gehalten oder als aufgegebene Geschäftsbereiche nach IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche klassifiziert sind |
IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures |
Klarstellung, dass das Wahlrecht, eine Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture, die von einem Unternehmen gehalten wird, das eine Wagniskapitalgesellschaft oder ein anderes qualifizierendes Unternehmen ist, zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Veränderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung zu bewerten, bei erstmaligem Ansatz für jede Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture auf Einzelbeteiligungsgrundlage zur Verfügung steht |
Projektmeilensteine
Datum | Entwicklung | Anmerkungen |
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Juli 2014 | IASB nimmt den Zyklus jährlicher Verbesserungen 2014-2016 offiziell in sein Arbeitsprogramm auf | Entwurf im vierten Quartal 2015 oder im ersten Quartal 2016 erwartet |
19. November 2015 |
Entwurf ED/2015/10 Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2014–2016 herausgegeben
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Ende der Kommentierungsfrist: 17. Februar 2016 |
8. Dezember 2016 |
Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2014–2016 herausgegeben
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Die Änderungen an IFRS 1 und IAS 28 treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, die Änderungen an IFRS 12 für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. |