Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2011-2013

Hintergrund

Das IASB-Projekt der jährlichen Verbesserungen (Annual Improvements Project, AIP) stellt einen schlanken Prozess für die effiziente Behandlung einer Reihe von kleinen Änderungen an den IFRS dar. Das Kernziel des Prozesses besteht darin, die Qualität der Standards zu verbessern, indem bestehende IFRS zwecks Klarstellung von Leitlinien und Formulierung geändert oder um vergleichsweise kleine, nicht beabsichtigte Konsequenzen, Konflikte oder übersehene Punkte berichtigt werden. Änderungen erfolgen im Wege des Prozesses jährlicher Verbesserungen, wenn die Änderung als nicht dringlich, aber notwendig eingestuft wird.

Jedes Jahr erörtert und entscheidet der IASB über vorgeschlagene Verbesserungen an den IFRS, die sich über das Jahr ergeben haben. Die im Rahmen dieses Prozesses behandelten Sachverhalte werden vom IFRS Interpretations Committee, dem Stab oder Praktikern eingebracht.

Um im Prozess jährlicher Verbesserungen berücksichtigt zu werden, müssen die vorgeschlagenen Änderungen sämtliche der nachfolgenden (und hier nur zusammengefassten) Kriterien erfüllen, die im Handbuch für den Konsultationsprozess (in der Fassung vom Februar 2011) niedergelegt sind:

  • Mit der vorgeschlagenen Änderung wird entweder ein bestehender Standard klargestellt oder Konflikt bzw. übersehene Punkte berichtigt, nicht jedoch ein neues Prinzip oder eine Änderung an einem bestehenden Prinzip vorgeschlagen
  • Die vorgeschlagene Änderung ist gut abgegrenzt und hinreichend klein in ihrem Anwendungsbereich, so dass die Folgen der vorgeschlagenen Änderung erwogen wurden
  • Es ist wahrscheinlich, dass der IASB zeitnah zu einem Beschluss kommen wird
  • Falls ein IFRS durch eine vorgeschlagene Änderung geändert würde, der Gegenstand eines aktuellen oder geplanten IASB-Projekts ist, muss eine Notwendigkeit bestehen, diese Änderung schneller herbeizuführen, als dies durch das Projekt geschehen würde.

Sobald diese Beurteilung getroffen wird, folgen die vorgeschlagenen Änderungen dem gleichen Konsultationsprozess wie andere Projekte des IASB. Vorschläge werden üblicherweise im dritten Quartal eines jeden Jahres veröffentlicht und besitzen eine Kommentierungsfrist von 90 Tagen.

Seit Januar 2010 hat das IFRS Interpretations Committee zusätzlich die Aufgabe übernommen, die im Rahmen des Prozesses jährlicher Verbesserungen vorgeschlagenen Änderungen zu prüfen und dem IASB Empfehlungen auszusprechen.

 

Aktueller Projektstatus

Abgeschlossen 2013. Der IASB hat Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2011–2013 am 12. Dezember 2013 veröffentlicht und die folgenden Standards geändert:

 

Verlautbarung Änderung
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
(nur Änderungen an der Grundlage für Schlussfolgerungen)
Bedeutung von 'in Kraft getreten' in Bezug auf IFRS
Stellt klar, dass ein Unternehmen in seinem ersten IFRS-Abschluss die Wahl zwischen der Anwendung von bestehenden und derzeit geltenden IFRS und der vorzeitigen Anwendung von neuen oder überarbeiteten IFRS hat, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind, sofern deren vorzeitige Anwendung gestattet ist. Ein Unternehmen muss die gleiche Fassung eines Standards über alle Perioden hinweg anwenden, die im ersten IFRS-Abschluss abgedeckt werden.
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse Anwendungsbereich der Ausnahme für Joint Ventures
Stellt klar, dass vom Anwendungsbereich von IFRS 3 die Bilanzierung der Gründung aller Arten von gemeinsamen Vereinbarungen im Abschluss der gemeinsamen Vereinbarung selbst ausgeschlossen ist.
IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts Anwendungsbereich von Paragraf 52 (Ausnahme für Portfolien)
Stellt klar, dass die Ausnahme für Portfolien in Paragraf 52 von IFRS 13 alle Verträge beinhaltet, die nach IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung oder IFRS 9 Finanzinstrumente bilanziert werden; dies gilt unabhängig davon, ob sie die Definition eines finanziellen Vermögenswerts oder einer finanziellen Verbindlichkeit nach IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis erfüllen.
IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Klarstellung der Beziehung zwischen IFRS 3 und IAS 40 bei der Klassifizierung einer Immobilie als als Finanzinvestition gehalten oder als eigentümergenutzt
Stellt klar, dass die Bestimmung, ob eine bestimmte Transaktion sowohl die Definition eines Unternehmenszusammenschlusses nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse als auch die Definition einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie nach IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien erfüllt, die Anwendung beider Standards unabhängig voneinander erfordert.

 

Projektmeilensteine

Datum Entwicklung Anmerkungen
20. November 2012 Entwurf ED/2012/2 Jährliche Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2011—2013) veröffentlicht Ende der Kommentierungsfrist: 18. Februar 2012
12. Dezember 2013 Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2011–2013 veröffentlicht Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist, die auf Einzeländerungsbasis möglich ist (es müssen also nicht alle Änderungen gleichzeitig angewendet werden).

 

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