Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2010-2012

Hintergrund

Das IASB-Projekt der jährlichen Verbesserungen (Annual Improvements Project, AIP) stellt einen schlanken Prozess für die effiziente Behandlung einer Reihe von kleinen Änderungen an den IFRS dar. Das Kernziel des Prozesses besteht darin, die Qualität der Standards zu verbessern, indem bestehende IFRS zwecks Klarstellung von Leitlinien und Formulierung geändert oder um vergleichsweise kleine, nicht beabsichtigte Konsequenzen, Konflikte oder übersehene Punkte berichtigt werden. Änderungen erfolgen im Wege des Prozesses jährlicher Verbesserungen, wenn die Änderung als nicht dringlich, aber notwendig eingestuft wird.

Jedes Jahr erörtert und entscheidet der IASB über vorgeschlagene Verbesserungen an den IFRS, die sich über das Jahr ergeben haben. Die im Rahmen dieses Prozesses behandelten Sachverhalte werden vom IFRS Interpretations Committee, dem Stab oder Praktikern eingebracht.

Um im Prozess jährlicher Verbesserungen berücksichtigt zu werden, müssen die vorgeschlagenen Änderungen sämtliche der nachfolgenden (und hier nur zusammengefassten) Kriterien erfüllen, die im Handbuch für den Konsultationsprozess (in der Fassung vom Februar 2011) niedergelegt sind:

  • Mit der vorgeschlagenen Änderung wird entweder ein bestehender Standard klargestellt oder Konflikt bzw. übersehene Punkte berichtigt, nicht jedoch ein neues Prinzip oder eine Änderung an einem bestehenden Prinzip vorgeschlagen
  • Die vorgeschlagene Änderung ist gut abgegrenzt und hinreichend klein in ihrem Anwendungsbereich, so dass die Folgen der vorgeschlagenen Änderung erwogen wurden
  • Es ist wahrscheinlich, dass der IASB zeitnah zu einem Beschluss kommen wird
  • Falls ein IFRS durch eine vorgeschlagene Änderung geändert würde, der Gegenstand eines aktuellen oder geplanten IASB-Projekts ist, muss eine Notwendigkeit bestehen, diese Änderung schneller herbeizuführen, als dies durch das Projekt geschehen würde.

Sobald diese Beurteilung getroffen wird, folgen die vorgeschlagenen Änderungen dem gleichen Konsultationsprozess wie andere Projekte des IASB. Vorschläge werden üblicherweise im dritten Quartal eines jeden Jahres veröffentlicht und besitzen eine Kommentierungsfrist von 90 Tagen.

Seit Januar 2010 hat das IFRS Interpretations Committee zusätzlich die Aufgabe übernommen, die im Rahmen des Prozesses jährlicher Verbesserungen vorgeschlagenen Änderungen zu prüfen und dem IASB Empfehlungen auszusprechen.

 

Aktueller Projektstatus

Abgeschlossen 2013. Der IASB hat Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2010–2012 am 12. Dezember 2013 veröffentlicht und die folgenden Standards geändert:

 

Verlautbarung Änderung
IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen Definition von 'Ausübungsbedingungen'
Stellt die Definitionen von 'Ausübungsbedingungen' und 'Marktbedingung' klar und fügt Definitionen für 'Leistungsbedingung' und 'Dienstbedingung' hinzu (die vorher Teil der Definition von 'Ausübungsbedingungen' waren).
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
(mit Folgeänderungen an anderen Standards)
Bilanzierung von bedingten Gegenleistungen bei einem Unternehmenszusammenschluss
Stellt klar, dass bedingte Gegenleistungen, die als Vermögenswert oder Schuld klassifiziert werden, zu jedem Berichtsstichtag zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind.
IFRS 8 Geschäftssegmente

Zusammenfassung von Geschäftssegmenten
Schreibt vor, dass ein Unternehmen die Ermessenentscheidungen offenzulegen hat, die von der Unternehmensleitung bei der Anwendung der Zusammenfassungskriterien auf Geschäftssegmente getroffen hat.

Überleitung der Summe der zu berichtenden Vermögenswerte des Geschäftssegments auf die Vermögenswerte des Unternehmens
Stellt klar, dass ein Unternehmen nur Überleitungen der Summe der zu berichtenden Vermögenswerte auf die Vermögenswerte des Unternehmens zur Verfügung stellen muss, wenn die Vermögenswerte des Segments regelmäßig berichtet werden.

IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
(nur Änderungen an der Grundlage für Schlussfolgerungen mit Folgeänderungen an den Grundlagen für Schlussfolgerungen anderer Standards)
Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten
Stellt klar, dass die Veröffentlichung von IFRS 13 und die Änderung von IFRS 9 und IAS 39 nicht zur Abschaffung der Möglichkeit geführt hat, kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten ohne festgelegten Zinssatz ohne Abzinsung zu ihrem Rechnungsbetrag zu bewerten, solange die Auswirkungen der nicht erfolgten Abzinsung nicht wesentlich sind.
IAS 16 Sachanlagen Neubewertungsmethode — anteilsgemäße Neudarstellung der kumulierten Abschreibung
Stellt klar, dass bei einer Neubewertung einer Sachanlage der Bruttobuchwert auf eine Art und Weise angepasst wird, die im Einklang mit der Neubewertung des Buchwerts steht.
IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen Mitglieder der Unternehmensführung
Stellt klar, dass ein Unternehmen, das Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensführung für die Berichtseinheit oder das Mutterunternehmen der Berichtseinheit erbringt, ein nahe stehendes Unternehmen der Berichtseinheit ist.
IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte

Neubewertungsmethode — anteilsgemäße Neudarstellung der kumulierten Abschreibung
Stellt klar, dass bei einer Neubewertung eines immateriellen Vermögenswerts der Bruttobuchwert auf eine Art und Weise angepasst wird, die im Einklang mit der Neubewertung des Buchwerts steht.

 

Projektmeilensteine

Datum Entwicklung Anmerkungen
3. Mai 2012 Entwurf ED/2012/1 Jährliche Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2010—2012) veröffentlicht Ende der Kommentierungsfrist: 5. September 2012
12. Dezember 2013 Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2010–2012 veröffentlicht Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist, die auf Einzeländerungsbasis möglich ist (es müssen also nicht alle Änderungen gleichzeitig angewendet werden).

 

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