IFRS 11 — Erwerb von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit

Hintergrund

Das IFRS Interpretations Committee wurde gefragt, ob der Erwerber von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit im Sinne von IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen die Prinzipien aus IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse beim erstmaligen Ansatz der Anteile anzuwenden hat, wenn diese einen Geschäftsbetrieb darstellt, oder ob er sie stattdessen als eine Gruppe von Vermögenswerten bilanzieren sollte.

Das Interpretations Committee war zu dem Schluss gelangt, dass der sachgerechteste Ansatz zur Bilanzierung des Erwerbs eines Anteils an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit, die einen Geschäftsbetrieb darstellt, darin bestehe, die maßgeblichen Prinzipien für Unternehmenszusammenschlüsse nach IFRS 3 und den anderen IFRS anzuwenden.

Das Interpretations Committee empfahl dem IASB, im Rahmen eines eng abgegrenzten Projekts und auf Grundlage der Leitlinien zu Unternehmenszusammenschlüssen in IFRS 3 und anderen IFRS neue Leitlinien zu IFRS 11 bezüglich des Erwerbs von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit im Sinne von IFRS 11 in Umständen zu entwickeln, in denen die Aktivität der gemeinschaftlichen Tätigkeit zu einem Geschäftsbetrieb im Sinne von IFRS 3 führt (gemeinschaftliche Tätigkeit, die einen Geschäftsbetrieb darstellt).

Mit den neuen Leitlinien würde man lediglich die Bilanzierung einer Beteiligung an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit adressieren, wenn diese gebildet wird und ein bestehender Geschäftsbetrieb eingebracht wird oder wenn der Erwerb des Anteils an einer bestehenden gemeinschaftlichen Tätigkeit erfolgt, die einen Geschäftsbetrieb darstellt.

Das eng abgegrenzte Projekt soll folglich keine Stellung zur Bilanzierung eines Anteils an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit beziehen, wenn die gemeinschaftliche Tätigkeit gebildet wird und dies mit der Bildung des Geschäftsbetriebs einhergeht. Vor dem Hintergrund des Zeitpunkts des erwarteten Abschlusses des Projekts wird die Bilanzierung des Erwerbs von Anteilen nach IAS 31 Anteile an Joint Ventures nicht adressiert.

 

Aktueller Status des Projekts

Das Projekt ist abgeschlossen. Der IASB gab Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit (Änderungen an IFRS 11) am 6. Mai 2014 heraus.

 

Projektmeilensteine

DatumEntwicklungAnmerkungen
September 2012 auf die Agenda des IASB genommen Aufnahme erfolgte auf Empfehlung des  IFRS Interpretations Committee
13. Dezember 2012 Entwurf ED/2012/7 Erwerb von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit veröffentlicht Ende der Kommentierungsfrist: 23. April 2013
6. Mai 2014 endgültige Änderungen Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit (Änderungen an IFRS 11) veröffentlicht anzuwenden auf Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen*

* Die Änderungen sind prospektiv auf Erwerbe von Anteilen an einer gemeinsamen Tätigkeit, die einen Geschäftsbetrieb darstellen wie in IFRS 3 definiert, anzuwenden, die in Berichtsperioden zustande kommen, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen. Beträge, die für Erwerbe von Anteilen an gemeinsamen Tätigkeiten in früheren Perioden angesetzt wurden, werden nicht angepasst.

 

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