IFRS 3 — Definition eines Geschäftsbetriebs
Hintergrund
Die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse wurde 2015 mit der Veröffentlichung eines Berichts der Ergebnisse abgeschlossen. Im Rahmen der Überprüfung von IFRS 3 ist der IASB zu dem Schluss gekommen, dass mit dem Standard die gesteckten Ziele im Wesentlichen erreicht wurden, aber es wurden auch einige Bereiche identifiziert, in denen weitere Standardsetzungsmaßnahmen erforderlich sein könnte. Dazu gehörte auch die Definition eines Geschäftsbetriebs, da deutlich geworden war, dass Unternehmen Schwierigkeiten haben, zu bestimmen, ob sie einen Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben haben. Da die Bilanzierungsvorschriften für Geschäfts- oder Firmenwerte, Erwerbskosten und latenten Steuern beim Erwerb eines Geschäftsbetriebs anders sind als beim Erwerb einer Gruppe von Vermögenswerten, entschied der IASB im Oktober 2015, eng umrissene Änderungen an IFRS 3 herauszugeben, die darauf abzielen, die Probleme zu lösen, die aufkommen, wenn ein Unternehmen bestimmt, ob es einen Geschäftsbetrieb oder eine Gruppe von Vermögenswerten erworben hat.
Aktueller Status des Projekts
Dieses Projekt ist abgeschlossen. Der IASB hat Definition eines Geschäftsbetriebs (Änderungen an IFRS 3) am 22. Oktober 2018 veröffentlicht.
Projektmeilensteine
Datum | Entwicklung | Anmerkungen |
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Februar 2015 | Offiziell auf die Agenda des IASB genommen | |
28. Juni 2016 | Entwurf ED/2016/1 Definition eines Geschäftsbetriebs und Bilanzierung zuvor gehaltener Anteile (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 3 und IFRS 11) herausgegeben | Ende der Kommentierungsfrist: 31. Oktober 2016 |
22. Oktober 2018 | Definition eines Geschäftsbetriebs (Änderungen an IFRS 3) herausgegeben | Unternehmenszusammenschlüsse, bei denen der Erwerbszeitpunkt am oder nach dem Beginn der ersten jährlichen Berichtsperiode liegt, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnt, sowie Erwerbe von Vermögenswerten, die an oder nach dem Beginn dieser Periode stattfinden |