Unternehmenszusammenschlüsse – Phase I

Hintergrund

Das Projekt zu Unternehmenszusammenschlüssen des IASB hat zwei Phasen.

Diese Seite ist der zweiten Projektphase gewidmet. Für Informationen zur ersten Phase klicken Sie bitte hier.

 

Themen, die in der ersten Phase erörtert wurden

Der IASB startete ein Projekt zur Überprüfung von IAS 22 Unternehmenszusammenschlüsse im Rahmen seines ursprünglichen Arbeitsprogramms mit dem Ziel, die Qualität der Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen zu verbessern und internationale Konvergenz zu erreichen.

Das primäre Ziel des IASB in der ersten Phase des Projekts zu Unternehmenszusammenschlüssen lag auf folgenden Themen:

  • der Bilanzierungsmethode für Unternehmenszusammenschlüsse
  • der Erstbewertung identifizierbarer erworbener Vermögenswerte und eingegangener Schulden und Eventualschulden
  • dem Ansatz von Schulden zur Beendigung oder Verringerung der Tätigkeit eines erworbenen Unternehmens
  • der Behandlung jedweden Überschusses des Anteils des Erwerbers am beizulegenden Zeitwert des identifizierbaren Nettovermögens über die Kosten des Zusammenschlusses
  • der Bilanzierung des Geschäfts- oder Firmenwerts und der in einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen immateriellen Vermögenswerte

 

Derzeitiger Status des Projekts

Dieses Projekt ist abgeschlossen. IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und damit einhergehende Änderungen an IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte wurden am 31. März 2004 herausgegeben.

 

Projekmeilensteine

DatumEntwicklungAnmerkungen
5. Dezember 2002

Standardentwurf veröffentlicht:

  • ED 2 Unternehmenszusammenschlüsse
  • Vorgeschlagene Änderungen an IAS 36 und IAS 38
Ende der Stellungnahmefrist am 4. April 2003
31. März 2004 IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse herausgegeben Auf Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden, bei denen der Zeitpunkt der Einigung am oder nach dem 31. März 2004 liegt
31. März 2004 Überarbeitete Fassung von IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten herausgegeben Zeitpunkt des Inkrafttretens ist der Beginn des ersten Geschäftsjahres, das am oder nach dem 31. März 2004 beginnt; zudem für Geschäfts- und Firmenwerte sowie immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, für die der Zeitpunkt der Einigung am oder nach dem 31. März 2004 liegt
31. März 2004 Überarbeitete Fassung von IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte herausgegeben Zeitpunkt des Inkrafttretens ist der Beginn des ersten Geschäftsjahres, das am oder nach dem 31. März 2004 beginnt; zudem für immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben wurden, für die der Zeitpunkt der Einigung am oder nach dem 31. März 2004 liegt

 

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