IAS 32 – Andienbare Finanzinstrumente

Hintergrund

In diesem IASB-Projekt wurde die Notwendigkeit erwogen, eine Ausnahme an der Klassifizierung von Finanzverbindlichkeiten nach IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis für Anteile zu schaffen, die einen Anspruch auf das Residualvermögen eines Unternehmens verbriefen und dem Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert angedient werden können. Ohne eine Änderung sähe IAS 32 eine Einstufung dieser Instrumente als Fremdkapital vor.

Der Board meinte, dass die Anwendung von IAS 32 auf Finanzinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert angedient werden können, zur einer abnormen Bilanzierung führt, weil unter der Annahme, dass der beizulegende Zeitwert des Unternehmens höher als der Nettovermögenswert des Unternehmens ist, die Bilanz stets einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag ausweise und diese Nettoschulden umso höher würden, je besser es dem Unternehmen ginge.

 

Aktueller Status des Projekts

Dieses Projekt ist abgeschlossen. Der IASB hat 'Kündbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen (Änderungen an IAS 32 und IAS 1)' am 14. Februar 2008 herausgegeben.

 

Projektmeilensteine

DatumEntwicklungAnmerkungen
22. Juni 2006 Standardentwurf Zum beizulegenden Zeitwert andienbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen veröffentlicht Ende der Stellungnahmefrist am 23. Oktober 2006
14. Februar 2008 Andienbare Finanzinstrumente und bei Liquidation entstehende Verpflichtungen (Änderungen an IAS 32 und IAS 1) herausgegeben Tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen

 

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