IAS 39 – Die Fair Value Option

Hintergrund

Der IASB erhielt Rückmeldungen von Regulatoren hinsichtlich der in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung enthaltenen Ermächtigung, jegliche finanzielle Vermögenswerte resp. Verbindlichkeiten als zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten zu designieren, wobei die Wertänderungen im Periodenergebnis gezeigt würden (die 'Fair Value Option').

Dementsprechend erwog der Board eine Änderung an IAS 39, wonach die Fair Value Option nur in bestimmten Umständen gezogen werden könnte. Die bestimmten Umstände wären jene, die der Board im Hinterkopf hatte, als er die Option entwickelt hatte, d.h. finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, die verlässlich bewertbar sind und eine der folgenden Eigenschaften erfüllen:

  • Der Posten ist ein finanzieller Vermögenswert bzw. eine finanzielle Verbindlichkeit, der/die ein oder mehrere eingebettete Derivate wie in IAS 39.10 beschrieben enthält
  • Der Posten ist eine finanzielle Verbindlichkeit, deren Betrag vertraglich an die Wertentwicklung von Vermögenswerten gekoppelt ist, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden
  • Das Risiko einer Änderung im beizulegenden Zeitwert eines finanziellen Vermögenswerts bzw. einer finanziellen Verbindlichkeit wird so gut wie vollständig durch das Risiko eine Zeitwertänderung eines anderen Finanzinstruments einschließlich eines Derivats ausgeglichen.

 

Derzeitiger Status des Projekts

Dieses Projekt ist abgeschlossen. Der IASB gab Die Fair Value Option (Änderungen an IAS 39) am 15. Juni 2005 heraus.

 

Projektmeilensteine

DatumEntwicklungAnmerkungen
21. April 2004 Entwurf Änderungen an IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung - Die Fair Value Option veröffentlicht Ende der Kommentierungsfrist 21. Juli 2004
16. März 2005 Öffentliche Gesprächsrunden abgehalten
15. Juni 2005 Die Fair Value Option (Änderungen an IAS 39) herausgegeben Tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2006 beginnen

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