IAS 39/IFRS 4 – Finanzgarantieverträge und Kreditversicherungen

Hintergrund

Finanzgarantieverträge (zuweilen auch als ‘Kreditversicherung’ bezeichnet) erfordern den Garantiegeber zur Leistung bestimmter Zahlungen, um den Garantienehmer für Verluste zu entschädigen, die diesem daraus entstehen, dass ein bestimmter Schuldner fälligen Zahlungen entsprechend der ursprünglichen oder geänderten Ausstattungsmerkmale eines schuldrechtlichen Instruments nicht nachkommt. Diese Verträge können rechtlich unterschiedlich ausgestaltet sein, bspw. als Finanzgarantie, als Akkreditiv, als Credit Default Swap oder als Kreditversicherung. Einige Finanzgarantieverträge haben eine Übertragung erheblichen Versicherungsrisikos zur Folge und erfüllen damit die Definition eines ‘Versicherungsvertrags’ in IFRS 4 Versicherungsverträge.

Eingedenk der Notwendigkeit, eine ‘stabile Plattform’ an Standards für 2005 zu gewährleisten, beschloss der Board, IFRS 4 zu finalisieren, ohne die Bilanzierung dieser Veträge festzulegen und diesen Aspekt nachfolgend gesondert mit Vorschlägen zu belegen. Im Rahmen der Finalisierung von IFRS 4 beschloss der Board zudem, dass

  • falls ein Finanzgarantievertrag kein Versicherungsvertrag wie in IFRS 4 definiert ist, er in den Anwendungsbereich von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung fallen solle
  • falls ein Finanzgarantievertrag eingegangen oder durch Übertragung auf eine andere Partei finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die im Anwendungsbereich von IAS 39 liegen, zurückbehalten werden, der Garantiegeber IAS 39 selbst dann auf diesen Vertrag anwenden solle, falls es sich bei ihm um einen Versicherungsvertrag im Sinne von IFRS 4 handele.

Auf dieser Projektseite stellen wir Entwicklung und Abschluss dieser ergänzenden Vorschläge zusammen.

 

Derzeitiger Status des Projekts

Dieses Projekt ist abgeschlossen. der IASB gab Finanzgarantieverträge (Änderungen an IAS 39 und IFRS 4) am 18. August 2005 heraus.

 

Projektmeilensteine

DatumEntwicklungAnmerkungen
8. Juli 2004 Standardentwurf Finanzgarantieverträge und Kreditversicherungen veröffentlicht Ende der Kommentierungsfrist 8. Oktober 2004
18. August 2005 Finanzgarantieverträge (Änderungen an IAS 9 und IFRS 4) herausgegeben Tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2006 beginnen

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