IBOR-Reform und die Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung — Phase 1

Hintergrund

IBOR sind Zinssätze wie LIBOR, EURIBOR und TIBOR, die die Kosten für die Beschaffung unbesicherter Finanzierungen, in einer bestimmten Kombination aus Währung und Laufzeit und in einem bestimmten Interbankenmarkt für langfristige Kredite darstellen.

Die jüngsten Marktentwicklungen haben die langfristige Tragfähigkeit dieser Benchmarks in Frage gestellt. Ziel dieses Projekts ist es, die weitere Entwicklung in dieser Hinsicht zu überwachen und festzustellen, ob sich Auswirkungen auf die bestehenden Rechnungslegungsvorschriften ergeben und ob der Board gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen möchte.

Der Schwerpunkt des Projekts liegt derzeit auf Finanzinstrumenten, obwohl eine IBOR-Reform später durchaus auch Auswirkungen auf alle Standards mit Diskontierungsbezug haben würde.

Das Projekt ist in zwei Phasen unterteilt: Phase 1 befasst sich mit Fragen vor dem Ersetzen der Benchmarks (also Fragen, die die Finanzberichterstattung in der Zeit vor dem Austausch eines bestehenden Zinssatz-Benchmarks betreffen); und Phase 2 befasst sich mit Fragen des des Ersetzens (Fragen, die die Finanzberichterstattung betreffen könnten, wenn ein bestehender Zinssatz-Benchmark ersetzt wird).

Diese Seite ist Phase 1 des Projekts gewidmet.

 

Aktueller Stand des Projekts

Dieses Projekt ist abgeschlossen. Der IASB hat Interest Rate Benchmark Reform (Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7) am 26. September 2019 herausgegeben.

 

Projektmeilensteine

Datum Entwicklung Anmerkungen
Juni 2018 Sachverhalt zum ersten mal durch den IASB erörtert; Projekt der Forschungsagenda des IASB hinzugefügt
Dezember 2018 Projekt auf die Standardsetzungsagenda des IASB gehoben
3. Mai 2019 Entwurf ED/2019/1 Interest Rate Benchmark Reform (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IAS 39) veröffentlicht Ende der Stellungnahmefrist: 17. Juni 2019
26. September 2019 Interest Rate Benchmark Reform (Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7) herausgegeben Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen ist der 1. Januar 2020

 

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