Unterschiedliche Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem neuen Standard zu Versicherungen
Hintergrund
Da offensichtlich geworden ist, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens des demnächst erwarteten Standards zu Versicherungsverträgen nicht länger in Einklang mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 Finanzinstrumente gebracht werden kann, hat es Rufe gegeben, die verpflichtende Anwendung von IFRS 9 für Versicherungsaktivitäten aufzuschieben und den Zeitpunkt der Inkrafttretens von IFRS 9 für diese Aktivitäten in Einklang mit den Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Standards zu Versicherungsverträgen zu bringen. Im Juli 2015 hat der IASB vorläufig entschieden, IFRS 4 Versicherungsverträgezu ändern, um die Auswirkungen der unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens von IFRS 9 und dem neuen Standard zu Versicherungsverträgen zu adressieren. Im September 2015 entschied der IASB, dem Entwurf, den er herauszugeben beabsichtigt, auch einen Vorschlag hinzuzufügen, IFRS 9 für Versicherer bis 2021 auzuschieben.
Derzeitiger Status des Projekts
Am 12. September 2016 hat der IASB Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 4 'Versicherungsverträge' (Änderungen an IFRS 4) herausgegeben. Mit den Änderungen werden Unternehmen, die Versicherungsverträge im Anwendungsbereich von IFRS 4 begeben, zwei Optionen eingeräumt: Überlagerungsansatz und Aufschubansatz.
Projektmeilensteine
Datum | Entwicklung | Anmerkungen |
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Juli 2015 | IASB entscheidet, Änderungen an IFRS 4 vorzuschlagen | |
September 2015 |
IASB entscheidet, auch einen vorgeschlagenen Aufschub von IFRS 9 in seinen Entwurf aufzunehmen
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Entwurf Ende 2015 erwartet |
9. Dezember 2015 |
ED/2015/11 Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 4 'Versicherungsverträge' (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 4) veröffentlicht
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Ende der Stellungnahmefrist: 8. Februar 2016 |
12. September 2016 |
Anwendung von IFRS 9 'Finanzinstrumente' gemeinsam mit IFRS 4 'Versicherungsverträge' (Änderungen an IFRS 4) herausgegeben
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Ein Unternehmen wendet den Überlagerungsansatz rückwirkend auf qualifizierende Vermögenswerte an, sobald es das erste Mal IFRS 9 anwendet. Ein Unternehmen wendet den Aufschubansatz ab Berichtsperioden an, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. |