IFRS 9 — Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung
Hintergrund
Im Rahmen dieses Projekts soll entschieden werden, ob IFRS 9 Finanzinstrumente eine eng umrissene Ausnahme hinzugefügt werden kann, um zu gestatten, dass Instrumente mit symmetrischen Vorfälligkeitsentschädigungen für eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis qualifizieren, obwohl sie das Kriterium "ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag" nicht erfüllen.
Für das Projekt hat der Board einen sehr engen zeitlichen Rahmen gesteckt:
- Februar 2017 — Board schließt die Erörterung der vorgeschlagenen Ausnahme einschließlich Kommentierungsfrist, Einhaltung des Konsultationsprozesses und Erlaubnis zur Einleitung des Abstimmungsprozesses ab und geht zügig zur Formulierung der Änderungen über
- April 2017 — Veröffentlichung eines Entwurfs mit 30 Tagen Kommentierungsfrist gegen Ende des Monats
- Mai 2017 — Ende der Kommentierungsfrist
- Juni-Juli 2017 — Erneute Erörterungen durch den Board
- Oktober 2017 — Veröffentlichung der endgültigen Änderungen gegen Ende des Monats
Der Board argumentiert, dass die Änderungen dringend und eng umrissen seien und denselben Zeitpunkt des Inkrafttretens ausweisen sollten wie IFRS 9 selbst (1. Januar 2018).
Aktueller Stand des Projekts
Projektmeilensteine
Datum | Entwicklung | Anmerkungen |
---|---|---|
Januar 2017 | Offiziell auf die Agenda des IASB genommen | |
21. April 2017 | Entwurf ED/2017/3 Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9) veröffentlicht | Stellungnahmefrist: 24. Mai 2017 |
12. Oktober 2017 | Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung (Änderungen an IFRS 9) herausgegeben | Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2019 (vorzeitige Anwendung gestattet |