Finanzinstrumente – Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 Finanzinstrumente

Hintergrund

Der Zeitpunkt der verplichtenden Erstanwendung der Abschnitte 'Klassifizierung und Bewertung' sowie 'Ausbuchung' von IFRS 9 Finanzinstrumente war ursprünglich der 1. Januar 2013. In der Grundlage für Schlussfolgerungen von IFRS 9 wird ausgeführt, dass der Board erwarte, dass der Übergang aller Phasen des Projekts zur Ablösung von IAS 39 gleichzeitig geschehe und er den Zeitpunkt des Inkrafttretens verschieben könne, um ihn an denZeitpunkt des Inkrafttretens für den kommenden Versicherungsstandard anzugleichen.

Im Verlauf der Jahres 2011 wurde es infolge der Fortschritte in den Projektabschnitten zur Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen (einschließlich Macro Hedging) und Wertminderungen fraglich, ob der 1. Januar 2013 immer noch ein realistischer Zeitpunkt für den Abschluss aller Teile des Stnadards wäre und genügend Zeit für die Umsetzung ließe. Zudem dauerte das Versicherungsprojekt weiter an, und ein Zeitpunkt für das Inkrafttreten war noch nihct festgelegt worden.

Auf Grundlage des Vorstehenden startete der Board im Juli 2011 ein Projekt zur Verschiebung des Zeitpunkts der verpflichtenden Erstwendung auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen.

 

Derzeitiger Status des Projekts

Dieses Projekt ist abgeschlossen. Der IASB veröffentlichte Zeitpunkt des verpflichtenden Inkrafttretens von IFRS 9 und Angaben zum Übergang (Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7) am 16. Dezember 2011.

 

Projektmeilensteine

DatumEntwicklungAnmerkungen
Juli 2011 Projekt in das Arbeitsprogramm des IASB aufgenommen
4. August 2011 Standardentwurf ED/2011/3 Zeitpunkt des verpflichtenden Inkrafttretens von IFRS 9 veröffentlicht Ende der Stellungnahmefrist am 21. Oktober 2011
16. Dezember 2011 Zeitpunkt des verpflichtenden Inkrafttretens von IFRS 9 und Angaben zum Übergang (Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7) Ändert den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2015* beginnen und modifiziert die Erleichterungen hinsichtlich einer Anpassung der Vergleichsperioden und damit einhergehender Angaben in IFRS 7

 * Bitte beachten Sie: Mittlerweile hat der IASB den 1. Januar 2018 als neuen Zeitpunkt des Inkrafttretens für IFRS 9 festgelegt.

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