IAS 1 — Klassifizierung von Schulden mit Nebenbedingungen als kurz- oder langfristig

 

Hintergrund

Im Januar 2020 veröffentlichte der Board Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig, wodurch IAS 1 Darstellung des Abschlusses geändert wurde. Die Änderungen stellen klar, wie ein Unternehmen Schulden und andere finanzielle Verbindlichkeiten unter bestimmten Umständen als kurz- oder langfristig klassifiziert. Die Änderungen sind, nach Aufschub des Anwendungszeitpunkts, für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen, anzuwenden, wobei eine frühere Anwendung zulässig ist.

Im Dezember 2020 veröffentlichte das IFRS Interpretations Committee eine vorläufige Agendaentscheidung als Reaktion auf informelle Rückmeldungen und Nachfragen dazu, wie ein Unternehmen die Änderungen auf bestimmte Tatsachenmuster anwendet. Nach Erwägung der Rückmeldungen zu seiner vorläufigen Agendaentscheidung übergab das Committee die Angelegenheit an den IASB, da diese Rückmeldungen Informationen über Situationen lieferten, die der Board bei der Ausarbeitung der Änderungen für 2020 nicht speziell berücksichtigt hatte.

Als Reaktion auf diese neuen Informationen hat der Board vorläufig beschlossen, IAS 1 in Bezug auf die Klassifizierung (als kurzfristig oder langfristig), den Ausweis und die Angaben von Verbindlichkeiten zu ändern, bei denen das Recht eines Unternehmens, die Erfüllung um mindestens zwölf Monate zu verschieben, davon abhängt, dass das Unternehmen nach dem Berichtszeitraum bestimmte Bedingungen erfüllt.

 

Aktueller Stand des Projekts

Dieses Projekt ist abgeschlossen. Der IASB hat Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Änderungen an IAS 1) am 31. Oktober 2022 herausgegeben.

 

Projektmeilensteine

Datum Entwicklung Anmerkungen
Juni 2021 Sachverhalt zum ersten Mal vom IASB erörtert
19. November 2021 Entwurf ED/2021/9 Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1) veröffentlicht Ende der Stellungnahmefrist: 21. März 2022
31. Oktober 2022 Langfristige Schulden mit Nebenbedingungen (Änderungen an IAS 1) herausgegeben Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1. Januar 2024

 

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