Angabeninitiative - Änderungen an IAS 1
Dieses Projekt ist Teil der umfassenden Angabeninitiative des IASB.
Der IASB hat im Dezember 2012 als Reaktion auf die Ergebnisse der Agendakonsultation 2011 eine "kurzfristige Initiative" zu Angaben in sein Arbeitsprogramm aufgenommen. Das Projekt ist eine kurzfristige Initiative zur Untersuchung verschiedener Möglichkeiten, um zu eruieren, wie IFRS-Anwender die von ihnen geleisteten Angaben im Rahmen der bestehenden Angabevorschriften verbessern und vereinfachen können.
Im Rahmen der Umsetzung der Initiative hat der IASB eine Umfrage durchgeführt und ein Forum zu Angaben abgehalten, das Wertpapieraufsichten, Prüfer, Investoren und Ersteller zusammenbrachte.
Am 28. Mai 2013 hat der IASB eine Zusammenfassung der Rückmeldungen vom Angabeforum veröffentlicht. Darin kündigt er die Erwägung einer Reihe von weiteren Initiativen an einschließlich eines Projekts mit begrenztem Umfang in Bezug auf IAS 1 Darstellung des Abschlusses, in dessen Rahmen Hürden beseitigt werden sollen, die Ersteller in Bezug auf die Ausübung von Ermessen bei der Darstellung des Abschlusses wahrnehmen. Weitere begrenzte Änderungen an IAS 1 können sich aus dem IASB-Projekt zu Wesentlichkeit und dem Forschungsprojekt zum Angabenrahmenkonzept ergeben.
Im Rahmen dieses Projekts soll folgenden Vorschlägen nachgegangen werden:
- Aufnahme einer Erläuterung in IAS 1 ähnlich den Erläuterungen in jüngeren Standards, die besagt, dass zu viele Details nützliche Informationen verschleiern können; es geht um die Erläuterung, dass mit Hilfe von Wesentlichkeit "unternehmensspezifische Informationen herausgefiltert werden sollten, die für die Adressaten eines Abschlusses eines bestimmten Unternehmens nicht relevant sind";
- Klarstellung, dass sich Wesentlichkeit auf den gesamten Abschluss bezieht und dass Informationen, die nicht wesentlich sind, weder im Hauptteil des Abschlusses noch in den Angaben dargestellt werden müssen;
- Klarstellung, dass einige Angaben, die in bestimmten Standards gefordert werden, einfach nicht wichtig genug sind, um eine eigene Angabe im Abschluss bestimmter Unternehmen zu erfordern;
- Klarstellung, dass Ersteller bei der Darstellung ihres Abschlusses Ermessen anwenden sollten;
- Beseitigung der Wahrnehmung, dass es eine 'normale Reihenfolge der Darstellung' im Abschluss gebe, so dass Unternehmen eher ganzheitlichere oder stärker kontextualisierte Informationen zur Verfügung stellen;
- Verringerung von Restriktionen in Bezug darauf, wie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellt werden sollten, wodurch es möglich wäre, wichtigeren Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden größere Aufmerksamkeit im Abschluss zukommen zu lassen;
- Aufnahme zusätzlicher Erläuterungen mit Beispielen, wie die Vorschriften in IAS 1 angelegt wurden, anstatt genaue Vorschriften zu jedem Ausdruck zu machen, der anzuwenden ist; so müsse beispielsweise nicht extra spezifiziert werden, ob Zwischensummen bei EBIT und EBITDA aufzunehmen sind;
- Aufnahme einer Vorschrift, dass Unternehmen eine Überleitungsrechnung der Nettoschulden anzugeben und zu erläutern haben
Aktueller Status des Projekts
Dieses Projekt ist abgeschlossen. Der IASB gab Angabeninitiative (Änderungen an IAS 1) am 18. Dezember 2014 heraus.
Projektmeilensteine
Datum | Entwicklung | Anmerkungen |
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28. Mai 2013 | Zusammenfassung der Rückmeldungen vom Angabeforum vom 28. Januar 2013 veröffentlicht | Drei wesentliche Maßnahmen, die der IASB erwägen wird:
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25. März 2014 | Entwurf ED/2014/1 Angabeninitiative (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 1) herausgegeben | Ende der Kommentierungsfrist: 23. Juli 2014 |
18. Dezember 2014 | Angabeninitiative (Änderungen an IAS 1) herausgegeben |
Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.
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