IFRS 5 – Definition von 'aufgegebene Geschäftsbereiche'

Hintergrund

In ihrem gemeinsam verfolgten Projekt zur Darstellung des Abschlusses haben IASB und FASB entschieden, eine einheitliche Definition eines aufgegegebenen Geschäftsbereichs zu erarbeiten und einheitliche Angaben zu Komponenten eines Unternehmens vorzuschreiben, die aufgegeben wurden (oder werden). Um Verzögerungen zu vermeiden beschlossen die Boards, diese Sachverhalte losgelöst von ihrem Projekt zur Darstellung des Abschlusses zu behandeln.

Dementsprechend besteht das Ziel dieses Projekts darin, die Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs in IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche zu vereinfachen.

 

Derzeitiger Status des Projekts

Dieses Projekt ruht gegenwärtig.

 

Projektmeilensteine

DatumEntwicklungAnmerkungen
April 2007 In das aktive Arbeitsprogramm des IASB aufgenommen
25. September 2008 Standardentwurf Aufgegebene Geschäftsbereiche - Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 5 herausgegeben Ende der Stellungnahmefrist am 23. Januar 2009

 

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