IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen
Hintergrund
Auf seiner Sitzung im September 2003 beschloss der IASB, Bilanzierungsstandards zu entwickleln, die für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) angemessen wären. Diese Entwicklung von KMU-Standards des IASB solle durch Extrahierung der fundamentalen Konzepte des IASB-Rahmenkonzepts und den Prinzipien und entsprechenden verpflichtend anzuwendenden Leitlinien aus den IFRS und damit einhergehenden Interpretationen erfolgen.
Jegliche Abänderungen dieser Konzepte oder Prinzipien würden auf Grundlage eindeutig identifizierter Bedürfnisse der Nutzen von KMU-Abschlüssen erfolgen. In der Anfangsphase des Projekts hatte der Board das Gefühl, dass es wahrscheinlich sei, dass auf Grundlage der Nutzerbedürfnisse Änderungen an Ausweis und Angaben gerechtfertigt seien, dass aber eine widerlegbare Vermutung bestehe, wonach keine Änderungen an den Ansatz- und Bewertungsprinzipien der IFRS vorgenommen werden sollten.
Aktueller Status des Projekts
Dieses Projekt ist abgeschlossen. Der IASB hat den International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen am 9. Juli 2009 herausgegeben.
Projektmeilensteine
Datum | Entwicklung | Anmerkungen |
---|---|---|
24. Juni 2004 | Diskussionspapier Vorläufige Ansichten zu Bilanzierungsstandards für kleine und mittelgroße Unternehmen veröffentlicht | Ende der Kommentierungsfrist 24. September 2004 |
11. April 2005 | Fragebogen des Stabs zu möglichen Ansatz- und Bewertungsanpassungen für kleine unt mittelgroße Unternehmen (KMU) veröffentlicht | Ende der Kommentierungsfrist 31. Mai 2005 |
15. Februar 2007 | Entwurf Vorschlag für einen IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen veröffentlicht | Ende der Kommentierungsfrist 1. Oktober 2007 (nachträglich bis zum 30. November 2007 verlängert) (es wurden gleichzeitig verschiedene Übersetzungen veröffentlicht) |
9. Juli 2009 | IFRS für kleine und mittelgroße Unternehmen herausgegeben | Unmittelbares Inkrafttreten mit der Herausgabe des Standards (vorbehaltlich einer Übernahme in den jeweiligen Rechtskreisen) |