Änderungen an IFRS 1: Darlehen der öffentlichen Hand mit einem nicht dem Marktniveau entsprechenden Zinssatz

Hintergrund

Mit diesem Projekt sollen die Vorschriften für erstmalige Anwender an jene Vorschriften angeglichen werden, die bestehende IFRS-Bilanzierer im Hinblick auf die Anwendung der Änderungen, die an IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand hinsichtlich der Bilanzierung von Darlehen der öffentlichen Hand vorgenommen wurden, zu berücksichtigen haben.

Die Änderungen an IAS 20 wurden 2008 vorgenommen und erfordern, dass ein Unternehmen Darlehen der öffentlichen Hand, die zu einem unter dem Markt liegenden Zins ausgereicht werden, bei Zugang mit dem beizulegenden Zeitwert anzusetzen sind. Die vorgeschlagene Änderung an IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards würde dazu führen, dass erstmalige Anwender diese Vorschrift in IAS 20 prospektiv auf Darlehen anzuwenden hätten, die am oder nach dem Zeitpunkt des Übergangs auf die IFRS aufgenommen wurden. Wenn ein Unternehmen allerdings die zum damaligen Zeitpunkt erforderlichen Informationen vorliegen hat, um die Vorschriften auf die Erstbilanzierung eines Darlehens der öffentlichen Hand anzuwenden, das in der Vergangenheit eingegangen wurde, dann kann es sich dazu entscheiden, IAS 20 rückwirkend auf dieses Darlehen anzuwenden.

 

Derzeitiger Status des Projekts

Dieses Projekt ist abgeschlossen. Der IASB hat Darlehen der öffentlichen Hand (Änderungen an IFRS 1) am 13. März 2012 herausgegeben.

 

Projektmeilensteine

DatumEntwicklungAnmerkungen
September 2011 In das Arbeitsprogramm des IASB aufgenommen
20. Oktober 2011 Standardentwurf ED/2011/5 Darlehen der öffentlichen Hand (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 1) veröffentlicht Ablauf der Stellungnahmefrist am 5. Januar 2012
13. März 2012 Darlehen der öffentlichen Hand (Änderungen an IFRS 1) veröffentlicht Tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

 

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