Gemeinschaftsunternehmen und ähnliche Vereinbarungen — 'G4+1'-Projekt

Titel der 'G4+1'-Studie: Rechnungslegung für Anteile an Gemeinschaftsunternehmen und ähnlichen Vereinbarungen

veröffentlicht im: Oktober 1999

Schlussfolgerungen: Die G4+1 benennt in dem Bericht die großen Unterschiede an Standards und Praktiken, die derzeit unter den Mitgliedern der Gruppe bestehen. So sind nach IAS 31 Rechnungslegung über Anteile an Joint Ventures bspw. sowohl die Equity-Methode als auch die Quotenkonsolidierung zulässig.

Bei der Equity-Methode weist der Anleger seinen Anteil am Ergebnis des Beteiligungsunternehmens in einer Zeile in der Gewinn- und Verlustrechnung und seine Beteiligung in einer Zeile in der Bilanz aus. Demgegenüber fügt der Investor bei der Quotenkonsolidierung jedem Posten seiner Gewinn- und Verlustrechnung resp. Bilanz den seiner Beteiligungshöhe entsprechenden, prozentualen Anteil an den jeweiligen Posten des Beteiligungsunternehmens hinzu.

Im Papier wird Folgendes vorgeschlagen:

  • eine Definition von Gemeinschaftsunternehmen für Bilanzierungszwecke - "Kein Partnerunternehmen hat allein die Macht, die strategischen, operativen, Investitions- und Finanzierungsentscheidung zu bestimmen. Stattdessen können dies nur zwei oder mehr Partnerunternehmen gemeinsam bewirken, und jede der an der Machtausübung beteiligten Parteien (die Partnerunternehmen) müssen dem zustimmen.";
  • Partnerunternehmen sollen die Equity-Methode für die Bilanzierung von Anteilen an Gemeinschaftsunternehmen verwenden (die Quotenkonsolidierung wäre unzulässig); sowie
  • Angaben für Anteile an einem Gemeinschaftsunternehmen und anderweitigen Formen von gemeinsamen Vereinbarungen.

Entsprechendes IASB-Projekt: Abgeschlossenes Projekt: IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen

 

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