Anteilsbasierte Vergütungen — 'G4+1'-Projekt
Anteilsbasierte Vergütungen
Titel der 'G4+1'-Studie: Bilanzierung anteilsbasierter Vergütungen
veröffentlicht im: Februar 2000
Schlussfolgerungen:
- Wenn ein Unternehmen Güter und Dienstleistungen von Dritten - einschließlich seiner Angestellten und Lieferanten - gegenüber Bezahlung in Aktien oder Aktienoptionen erhält, ist der Geschäftsvorfall im Abschluss zu erfassen. Die Gegenbuchung erfolgt zu dem Zeitpunkt im Periodenergebnis, wenn diese Güter verbraucht bzw. die Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.
- Derartige Geschäftsvorfälle sind zum beizulegenden Zeitwert der herausgegebenen Aktien oder Optionen zu bewerten. In den meisten Fällen gelangt ein Optionspreismodell zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts einer Option zur Anwendung.
- Der sachgerechte Bewertungsstichtag ist der Ausübungszeitpunkt. Der Ausübungszeitpunkt ist jener Tag, an dem die Gegenpartei (der Arbeitnehmer oder Lieferant) alle erforderlichen Güter geliefert oder Dienstleistungen erbracht hat und sie ein unbedingtes Anrecht auf die Optionen oder Anteile erhält.
- Falls die Aktien oder Optionen gewährt werden, bevor die Gegenpartei (Arbeitnehmer oder Lieferant) vollständig geleistet hat, ist der geschätzte Transaktionsbetrag über den Leistungszeitraum zwischen Gewährungs- und Ausübungszeitpunkt anzusammeln.
In der Studie wird auch die Behandlung verfallener Optionen, Optionen, die neu gepreist oder anderweitig modifiziert werden, Mitarbeiteraktienplänen mit Baralternativen sowie von Share Appreciation Rights angesprochen.
Entsprechendes IASB-Projekt: Abgeschlossenes Projekt: IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen