IAS 37/IFRIC 6 - Abgaben, die Unternehmen von Behörden für eine Tätigkeit in einem bestimmten Markt auferlegt werden

Hintergrund

Im Rahmen dieses Projekts des IFRS Interpretations Committee sollte bestimmt werden, ob und unter welchen Umständen IFRIC 6 Rückstellungspflichten aus der Teilnahme an bestimmten Märkten - Elektro- und Elektronik-Altgeräte auf andere Abgaben angewendet werden sollte, die für die Teilnahme an einem Markt zu einem bestimmten Zeitpunkt erhoben werden, um das Ereignis zu identifizieren, das die Schuld entstehen lässt. Der Umfang des Projekts wurde später ausgeweitet, um auf Abgaben allgemein Bezug zu nehmen.

Bedenken in diesem Zusammenhang beziehen sichauf die Frage, wann eine Schuld anzusetzen ist und wie eine gegenwärtige Verpflichtung nach IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen zu definieren ist.

Die Beispiele, die dem Committee zur Kenntnis gebracht wurden, betreffen britische Bankenabgaben, US-amerikanische Abgaben von Pharmakonzernen an die Regierung, Bankenabgaben in Ungarn und Eisenbahnsteuern in Frankreich. Es wird vom IFRS Interpretations Committee erwartet, dass es einschätzt, ob die gegenwärtigen Leitlinien ausreichend sind, um den Erstellern von Abschlüssen und anderen zu helfen, die IFRS auf eine Bandbreite von Tatsachen und Umständen anzuwenden, oder ob Antworten auf jede der spezifischen Situationezu entwickeln sind, die ihm zur Kenntnis gebracht wurden.

 

Aktueller Status des Projekts

Das Committee veröffentlichte am 31. Mai 2012 den Interpretationsentwurf DI/2012/1 Abgaben, die Unternehmen von Behörden für eine Tätigkeit in einem bestimmten Markt auferlegt werden. Eine endgültige Interpretation, IFRIC 21 Abgaben, wurde am 20. Mai 2013 herausgegeben.

 

Projektmeilensteine

DatumEntwicklungAnmerkungen
31. Mai 2012 Interpretationsentwurf DI/2012/1 Abgaben, die Unternehmen von Behörden für eine Tätigkeit in einem bestimmten Markt auferlegt werden veröffentlicht
Ende der Kommentierungsfrist: 5. September 2012
20. Mai 2013 Interpretation IFRIC 21 Abgaben veröffentlicht Tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen, eine vorzeitige Anwendung ist zulässig

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