Angabeninitiative — Überprüfung bestehender Angabevorschriften

Hintergrund

Dieses Projekt ist Teil der umfassenden Angabeninitiative des IASB und befasst sich mit der Art und Weise, wie der Board Angabevorschriften für einzelne IFRS entwickelt.

Der IASB hat im Dezember 2012 als Reaktion auf die Ergebnisse der Agendakonsultation 2011 eine "kurzfristige Initiative" zu Angaben in sein Arbeitsprogramm aufgenommen.

Im Rahmen der Umsetzung der Initiative hat der IASB eine Umfrage durchgeführt und ein Forum zu Angaben abgehalten, das Wertpapieraufsichten, Prüfer, Investoren und Ersteller zusammenbrachte.

Als Teil der Zusammenfassung der Rückmeldungen vom Angabeforum im Januar 2013 wurde festgehalten, dass viele Anwender Bedenken hinsichtlich der kumulativen Auswirkungen der Angabevorschriften geäußert hätten, die sich aus bestehenden und neuen Standards ergeben. Es war von vielen Seiten vorgeschlagen worden, eine systematische Überprüfung aller bestehenden Angabevorschriften vorzunehmen.

Als erster Schritt wurden als Anhang zum Diskussionspapier zu Angabeprinzipien zwei Beispiele aufgenommen, wie bestehende Standards mit den im Diskussionspapier beschriebenen Angabeprinzipien überarbeitet werden können.

In vielen Stellungnahmen zum Diskussionspapier wurde die "Checklisten-Mentalität" als ein bedeutender Faktor hevorgehoben, der zum Angabenproblem beiträgt, und es wurde festgehalten, dass die Art und Weise, wie der Board Angaben für Standards entwickelt und formuliert, dafür mit verantwortlich sei: Oft gäbe es eine große Anzahl von Angabevorschriften ohne Benennung eines Angabeziels. Insgesamt seien auch die Angabeabschnitte uneinheitlich aufgebaut.

Der Board erkannte diese Bedenken an, und beschloss ein Projekt mit einem vierstufigen Ansatz aufzunehmen:

  • Entwicklung von vorgeschlagenen Leitlinien, die der Board bei der Entwicklung und Formulierung von Angabeabschnitten verwenden soll;
  • Auswahl von zwei Standards, auf die die vorgeschlagenen Leitlinien versuchsweise angewendet werden sollen;
  • Testen der vorgeschlagenen Leitlinien, indem sie auf diese Standards angewendet werden; und
  • Veröffentlichung eines Entwurfs von Änderungen an diesen Standards.

 

Aktueller Status des Projekts

Dieses Projekt ist abgeschlossen. Auf der Grundlage der Rückmeldungen zum Entwurf ED/2021/3 Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19) hat der IASB beschlossen, die vorgeschlagenen Änderungen nicht weiter zu verfolgen. Der IASB veröffentlichte einen Projektbericht mit einer Zusammenfassung der Rückmeldungen sowie Leitlinien, die den verbesserten Ansatz zur Entwicklung von Angabevorschriften in den IFRS zusammenfassen, der im Rahmen des Projekts entwickelt wurde.

 

Projektmeilensteine

 

Datum Entwicklung Anmerkungen
20. Dezember 2012 Umfrage des IASB zu Angaben angestoßen Beantwortung des Fragebogens bis 15. Januar 2013 möglich
28. Januar 2013 IASB-Forum zu Angaben
28. Mai 2013 Zusammenfassung der Rückmeldungen vom Angabeforum veröffentlicht Drei wesentliche Maßnahmen, die der IASB erwägen wird:
  • begrenzte Änderungen an IAS 1
  • Projekt zur Entwicklung von Anwendungsleitlinien oder Lehrmaterialien zu Wesentlichkeit
  • überarbeitetes Forschungsprojekt zur Darstellung des Abschlusses
30. März 2017 Diskussionspapier DP/2017/1 Angabeninitiative — Angabeprinzipien veröffentlicht Das Diskussionspapier enthält einen Anhang mit zwei Beispiele, wie bestehende Standards mit den im Diskussionspapier beschriebenen Angabeprinzipien überarbeitet werden können.
25. März 2021 Entwurf ED/2021/3 Angabevorschriften in den IFRS - Ein Pilotansatz (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 13 und IAS 19) veröffentlicht Ende der Stellungnahmefrist: 12. Januar 2022 (Stellungnahmefrist am 21. Juli 2021 verlängert)
8. März 2023 IASB veröffentlicht einen Projektbericht mit einer Zusammenfassung der Rückmeldungen sowie Leitlinien, die den verbesserten Ansatz zur Entwicklung von Angabevorschriften in den IFRS zusammenfassen, der im Rahmen des Projekts entwickelt wurde Auf der Grundlage der Rückmeldungen zum Entwurf hat der IASB beschlossen, die vorgeschlagenen Änderungen nicht weiter zu verfolgen.

 

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