Klarstellung von IFRS 15: Sachverhalte, die sich aus den Erörterungen der Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung ergeben
Hintergrund
Der konvergierte Standard IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden wurde am 28. Mai 2014 herausgegeben und tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Um Probleme, die sich beim Übergang auf IFRS 15 ergeben können, rasch identifizieren und klären zu können, haben IASB und FASB eine gemeinsame Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Erlöserfassung eingerichtet. Die Erörterungen der Beratungsgruppe haben mögliche Abweichungen beim Verständnis der Anwender in Bezug auf einige Sachverhalte in IFRS 15 ergeben. Diese Sachverhalte wurden zwecks weiterer Beratung an IASB und FASB übergeben, und die beiden Boards haben sich jeweils entschlossen, einige Verbesserungen vorzuschlagen, um die Leitlinien in ihren Erlöserfassungsstandards klarzustellen.
Derzeitiger Status des Projekts
Das Projekt wurde im Februar 2015 auf die Agenda des IASB genommen. Im September 2015 hat der IASB Änderungen zur Verschiebung des Zeitpunkts des Inkrafttretens von IFRS 15 herausgegeben. Im April 2016 hat der IASB dann Klarstellung von IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' herausgegeben.
Projektmeilensteine
Datum | Entwicklung | Anmerkungen |
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Februar 2015 | In das Arbeitsprogramm des IASB aufgenommen | |
19. Mai 2015 |
Entwurf ED/2015/2 Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 15) herausgegeben
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Ende der Stellungnahmefrist: 3. Juli 2015 |
30. Juli 2015 |
Entwurf ED/2015/6 Klarstellung von IFRS 15 (vorgeschlagene Änderungen an IFRS 15) herausgegeben
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Ende der Stellungnahmefrist: 28. Oktober 2015 |
11. September 2015 |
Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 herausgegeben
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neuer Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 15 ist der 1. Januar 2018 |
12. April 2016 |
Klarstellung von IFRS 15 'Erlöse aus Verträgen mit Kunden' herausgegeben
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Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen ist der 1. Januar 2018 |