IAS 12 — Ansatz von Vermögenswerten aus latenten Steuern für nicht realisierte Verluste

Hintergrund

Dieses Projekt mit begrenztem Umfang ist aus den jährlichen Verbesserungen 2012-2012 entstanden. Im Entwurf ED/2012/1 Jährliche Verbesserungen an den IFRS (Zyklus 2010—2012) war vorgeschlagen worden, IAS 12 Ertragsteuern zu ändern, um klarzustellen, wann Vermögenswerte aus latenten Steuern für nicht realisierte Verluste anzusetzen sind.

Als Reaktion auf die Rückmeldungen zum Entwurf entschloss sich der IASB bei seiner Sitzung im Dezember 2012, dass die Bilanzierung von Vermögenswerten aus latenten Steuern für nicht realisierte Verluste in Bezug auf schuldrechtliche Instrumente im Rahmen eines Projekts mit begrenztem Umfang zur Änderung von IAS 12 geklärt werden soll.

Die Klärung dieses Sachverhalts erfordert die Untersuchung der Frage, ob ein nicht realisierter Verlust bei einem schuldrechtlichen Instrument, dass zu beizulegenden Zeitwert bewertet wird, zu einer abzugsfähigen temporären Differenz führt, wenn der Halter erwartet, den Buchwert des Vermögenswertes dadurch wiederzuerlangen, dass er dieses bis zur Fälligkeit hält und sämtliche vertraglichen Zahlungen vereinnahmt.

 

Aktueller Status des Projekts

Dieses Projekt ist abgeschlossen. Der IASB hat am 19. Januar 2016 die Verlautbarung Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste herausgegeben.

 

Projektmeilensteine

DatumEntwicklungAnmerkungen
Dezember 2012 Projekt mit begrenztem Umfang offiziell auf die Agenda genommen
20. August 2014 Entwurf ED/2014/3 Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12) herausgegeben Ende der Kommentierungsfrist: 18. Dezember 2014
19. Januar 2016 Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste herausgegeben
Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen.

 

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