Überprüfung und Aktualisierung des IFRS für KMU

Hintergrund

Am 9. Juli 2009 hat der IASB den International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) veröffentlicht. Dieser Standard war als Vereinfachung gegenüber den Vorschriften in den vollen IFRS gedacht, welche die Bedürfnisse der Nutzer von KMU-Abschlüssen sowie Kosten-Nutzen-Erwägungen widerspiegeln. Im Vergleich zu den vollen IFRS ist er in einer ganzen Reihe von Sachverhalten weniger komplex; so wurden Themengebiete, die für KMU irrelevant sind, ausgespart, Wahlrechte reduziert, Vorschriften in den vollen IFRS vereinfacht und der Umfang der Angaben verringert.

Zur Erreichung eines Gleichgewichts zwischen dem Bestreben einerseits, die Vorschriften des IFRS für KMU im Großen und Ganzen im Einklang mit den vollen IFRS zu belassen, und dem Wunsch nach Absenkung der Hürde, regelmäßig Änderungen am Regelwerk umsetzen zu müssen, auf der anderen Seite, hat der IASB beschlossen, den IFRS für KMU nur etwa alle drei Jahre einer Überprüfung zu unterziehen. Der Board hat zudem beschlossen, nicht notwendigerweise sämtliche Änderungen, die innerhalb dieses Zeitraums an den vollen IFRS vorgenommen wurden, auch in den IFRS für KMU aufzunehmen; vielmehr sollte eine Änderung an den vollen IFRS dazu führen, dass der Board darüber nachdenkt, ob (und falls ja: wie) er die derzeitige Fassung anpasst.

Der IASB nahm 2012 eine erste Überprüfung des IFRS für KMU vor, die zu den Änderungen am IFRS für KMU vom Mai 2015 führte, die am 1. Januar 2017 in Kraft traten. Im Jahr 2019 wurde eine zweite Überprüfung aufgenommen, um zu ermitteln, ob und gegebenenfalls wie der IFRS für KMU aktualisiert werden sollte, um IFRS und Änderungen zu berücksichtigen, die derzeit nicht im IFRS für KMU enthalten sind.

Im September 2022 veröffentlichte der International Accounting Standards Board (IASB) den Entwurf für eine dritte Ausgabe des IFRS für KMU-Rechnungslegungsstandards. Der IASB hatte für diesen Entwurf eine Angleichung an die vollständigen IFRS-Rechnungslegungsstandards in Betracht gezogen, die am oder vor dem 1. Januar 2020 in Kraft getreten sind. Der IASB hat jedoch während der erneuten Erörterung der Vorschläge im Entwurf auch alle Änderungen an vollen IFRS mit einem Zeitpunkt des Inkrafttretens nach dem 1. Januar 2020 geprüft, um festzustellen, ob irgendwelche dieser Änderungen eine Aufnahme in die endgültigen Änderungen rechtfertigen würden.

Der IASB beschloss bei seiner Sitzung im Oktober 2023, die Änderungen an den vollen IFRS für Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen und Mangel an Umtauschbarkeit aufzunehmen. Da diese Änderungen nicht Teil des ursprünglichen Entwurfs waren und der IASB der Öffentlichkeit die Möglichkeit geben wollte, zu diesen Änderungen Stellung zu nehmen, bevor sie in die dritte Ausgabe der IFRS für KMU aufgenommen werden, beschloss der IASB, ein Addendum zum ursprünglichen Entwurf zu erstellen, das vor der Finalisierung der Änderungen der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt wird.

 

Aktueller Status des Projekts

Ein Entwurf einer vorgeschlagene dritte Ausgabe des Standards wurde am 8. September 2022 mit einer Stellungnahmefrist bis zum 7. März 2023 veröffentlicht. Am 28. März 2024 wurde ein Addendum zum Entwurf mit einer Stellungnahmefrist bis zum 31. Juli 2024 veröffentlicht.

 

Projektmeilensteine

Date Development Comments
Februar 2019 Projekt erstmals vom IASB erörtert
28 Januar 2020 Bitte um Einreichung von Informationen in Bezug auf die Überprüfung des IFRS für KMU veröffentlicht Ende der Stellungnahmefrist: 27. Oktober 2020
8. September 2022 Entwurf IASB/ED/2022/1 Dritte Ausgabe des IFRS für KMU-Rechnungslegungsstandards veröffentlicht Ende der Stellungnahmefrist: 7. März 2023
Oktober 2023 IASB beschließt, zwei weitere Änderungen an den vollen IFRSs in den Entwurf aufzunehmen ein Addendum zum ursprünglichen Entwurf wird der Öffentlichkeit zwecks Stellungnahme zur Verfügung gestellt
28. März 2024 Entwurf IASB/ED/2024/2 Addendum zum Entwurf 'Dritte Ausgabe des IFRS für KMU-Rechnungslegungsstandards' veröffentlicht Ende der Stellungnahmefrist: 31. Juli 2024

 

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