Primäre Abschlussbestandteile

Hintergrund

Die Agendakonsultation 2015 ergab, dass die Stellungnehmenden wünschten, dass der Board Projekte, die für die Adressaten von Abschlüssen wichtig sind, priorisiert, einschließlich der Angabeninitiative und des Projekts zu primären Abschlussbestandteilen. Der IASB hat das Projekt zu primären Abschlussbestandteilen als Reaktion auf die Bedenken der Investoren hinsichtlich der Vergleichbarkeit und Transparenz der Leistungsberichterstattung von Unternehmen begonnen und nahm die Diskussionen im Rahmen dieses Projekts im April 2016 auf.

Der Board setzte die Diskussionen bis Mai 2019 fort, wobei der Umfang dieses Projekts in dieser Zeit langsam Gestalt annahm und (i) eine grundlegende Überarbeitung der Darstellung der finanziellen Lage, Cashflows und Eigenkapitalveränderungen, (ii) Leitlinien zum Inhalt des sonstigen Gesamtergebnisses und zum Zeitpunkt des Recyclings, (iii) die Segmentberichterstattung und (iv) die Darstellung der aufgegebenen Geschäftsbereiche aus dem Projekt ausgeschlossen wurden.

Stattdessen beschloss der Board, sich auf vier Hauptbereiche zu konzentrieren:

  • Einführung von definierten Zwischensummen und Kategorien in der Gewinn- und Verlustrechnung
  • Einführung von Vorschriften zur Verbesserung der Aggregation und Disaggregation
  • Einführung von von der Unternehmensleitung definierten Erfolgskennzahlen und damit verbundenen Angaben im Jahresabschluss
  • Einführung gezielter Verbesserungen in der Kapitalflussrechnung

Im Mai 2019 entschied der Board, dass ein Diskussionspapier nicht erforderlich sei und dass der Board als nächsten Projektschritt einen Entwurf eines neuen Standards entwickeln würde, der IAS 1 Darstellung des Abschlusses ersetzen soll. Die entsprechenden Vorschriften in IAS 1 würden mit begrenzten Formulierungsänderungen in den neuen Standard übernommen. Andere Vorschriften in IAS 1 würden auf IAS 8 und IFRS 7 übertragen.

Ein Entwurf eines vorgeschlagenen neuen Standards wurde am 17. Dezember 2019 veröffentlicht. Am 17. April 2020 wurde die Kommentierungsfrist für den Entwurf bis zum 30. September 2020 verlängert. Das IASB diskutierte die Rückmeldungen zum Entwurf im Dezember 2020 und Januar 2021 und beriet die Vorschläge von März 2021 bis Juni 2023 erneut. Das IASB veröffentlichte IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss am 9. April 2024.

 

Aktueller Status des Projekts

Dieses Projekt ist abgeschlossen. Der IASB hat den IFRS 18 Rechnungslegungsstandard Darstellung und Angaben im Abschluss am 9. April 2024 veröffentlicht. IFRS 18 tritt für Geschäftsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist.

 

Projektmeilensteine

Datum Entwicklung Anmerkungen
April 2016 Projekt erstmalig vom Board erörtert
Mai 2019 Der Board entscheidet, dass das nächste Konsultationsdokument ein Entwurf sein wird, kein Diskussionspapier
17. Dezember 2019 Entwurf ED/2019/7 Allgemeine Darstellung und Angaben veröffentlicht Ende der Stellungnahmefrist: 30. Juni 2020
17. April 2020 Stellungnahmefrist bis zum 30. September 2020 verlängert
9. April 2024 IFRS 18 Darstellung und Angaben im Abschluss herausgegeben Der neue Standard ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, anzuwenden.

 

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