Angabeninitiative — Tochtergesellschaften, die KMU sind

Hintergrund

Dieses Projekt ist Teil der umfassenden Angabeninitiative des IASB und zielt darauf ab, einen IFRS (einen IFRS mit reduzierten Angabevorschriften) zu entwickeln, der es Tochterunternehmen, die kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) sind, ermöglicht, die IFRS anzuwenden, jedoch mit reduzierten Angabenvorschriften.

Im Rahmen der Rückmeldungen zur Agendakonsultation 2015 hatten einige Stellungnehmende angemerkt, dass Tochterunternehmen, die KMU sind, für Konsolidierungszwecke Zahlen an ihr Mutterunternehmen melden, die die Ansatz- und Bewertungsvorschriften der IFRS anwenden. Die Anwendung der IFRS für KMU ist für sie nicht attraktiv, da dies bedeuten würde, dass sie zwei Sätze von Rechnungslegungsinformationen führen müssten. Stattdessen würden sie weniger belastende Angabevorschriften begrüßen, da dies die Kosten reduzieren würde, ohne dass Informationen, die von den Adressaten ihrer Abschlüsse benötigt werden, wegfallen. Sie schlugen daher dem Board vor, die Entwicklung eines IFRS mit reduzierten Angabevorschriften in Betracht zu ziehen.

Der Board nahm diese Bedenken zur Kenntnis und beschloss, ein Projekt zu verfolgen, um die erforderlichen Anpassungen der Angabevorschriften des IFRS für KMU zu analysieren und möglicherweise einen IFRS mit reduzierten Angaben zu entwickeln, der es berechtigten Tochterunternehmen ermöglichen würde, grundsätzlich die Ansatz- und Bewertungsvorschriften der vollen IFRS und die Angabevorschriften des IFRS für KMU mit minimalen Anpassungen dieser Angabevorschriften anzuwenden.

 

Aktueller Status des Projekts

Ein Entwurf eines vorgeschlagenen neuen Standards wurde am 26. Juli 2021 mit einer Stellungnahmefrist bis zum 31. Januar 2022 veröffentlicht.

 

Projektmeilesteine

Datum Entwicklung Anmerkungen
April 2016 Sachverhalt erstmalig vom IASB erörtert (als Reaktion auf die Rückmeldungen zur Agendakonsultation 2015)
Januar 2020 Projekt auf die Standardsetzungsagenda des IASB genommen
26. Juli 2021 Entwurf ED/2021/7 Tochtergesellschaften ohne öffentliche Rechenschaftspflicht: Angaben veröffentlicht Ende der Stellungnahmefrist: 31. Januar 2022

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