Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2015-2017

Hintergrund

Das IASB-Projekt der jährlichen Verbesserungen (Annual Improvements Project, AIP) stellt einen schlanken Prozess für die effiziente Behandlung einer Reihe von kleinen Änderungen an den IFRS dar. Das Kernziel des Prozesses besteht darin, die Qualität der Standards zu verbessern, indem bestehende IFRS zwecks Klarstellung von Leitlinien und Formulierung geändert oder um vergleichsweise kleine, nicht beabsichtigte Konsequenzen, Konflikte oder übersehene Punkte berichtigt werden. Änderungen erfolgen im Wege des Prozesses jährlicher Verbesserungen, wenn die Änderung als nicht dringlich, aber notwendig eingestuft wird.

Jedes Jahr erörtert und entscheidet der IASB über vorgeschlagene Verbesserungen an den IFRS, die sich über das Jahr ergeben haben. Die im Rahmen dieses Prozesses behandelten Sachverhalte werden vom IFRS Interpretations Committee, dem Stab oder Praktikern eingebracht.

Um im Prozess jährlicher Verbesserungen berücksichtigt zu werden, müssen die vorgeschlagenen Änderungen sämtliche der nachfolgenden (und hier nur zusammengefassten) Kriterien erfüllen, die im Handbuch für den Konsultationsprozess (in der Fassung vom Februar 2011) niedergelegt sind:

  • Mit der vorgeschlagenen Änderung wird entweder ein bestehender Standard klargestellt oder Konflikt bzw. übersehene Punkte berichtigt, nicht jedoch ein neues Prinzip oder eine Änderung an einem bestehenden Prinzip vorgeschlagen
  • Die vorgeschlagene Änderung ist gut abgegrenzt und hinreichend klein in ihrem Anwendungsbereich, so dass die Folgen der vorgeschlagenen Änderung erwogen wurden
  • Es ist wahrscheinlich, dass der IASB zeitnah zu einem Beschluss kommen wird
  • Falls ein IFRS durch eine vorgeschlagene Änderung geändert würde, der Gegenstand eines aktuellen oder geplanten IASB-Projekts ist, muss eine Notwendigkeit bestehen, diese Änderung schneller herbeizuführen, als dies durch das Projekt geschehen würde.

Sobald diese Beurteilung getroffen wird, folgen die vorgeschlagenen Änderungen dem gleichen Konsultationsprozess wie andere Projekte des IASB. Vorschläge werden üblicherweise im dritten Quartal eines jeden Jahres veröffentlicht und besitzen eine Kommentierungsfrist von 90 Tagen.

Seit Januar 2010 hat das IFRS Interpretations Committee zusätzlich die Aufgabe übernommen, die im Rahmen des Prozesses jährlicher Verbesserungen vorgeschlagenen Änderungen zu prüfen und dem IASB Empfehlungen auszusprechen.

Auf dieser Seite fassen wir die Entwicklungen des Zyklus 2015-2017 zusammen. Dieser wurde im Oktober 2015 offiziell auf die Agenda des IASB genommen und im Dezember 2017 abgeschlossen.

 

Aktueller Projektstatus

Dieses Projekt ist abgeschlossen. Der IASB hat Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2015–2017 am 12. Dezember 2017 veröffentlicht und folgende Standards geändert:

IFRS Gegenstand der Änderung

IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse und IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen

Mit den Änderungen an IFRS 3 wird klargestellt, dass ein Unternehmen, wenn es Kontrolle über einen Geschäftsbetrieb erlangt, der eine gemeinsame Geschäftstätigkeit ist, seine zuvor an dem Geschäftsbetrieb gehaltenen Anteile neu bewertet. Mit den Änderungen an IFRS 11 wird klargestellt, dass ein Unternehmen, wenn es gemeinsame Kontrolle über einen Geschäftsbetrieb erlangt, der eine gemeinsame Geschäftstätigkeit ist, seine zuvor an dem Geschäftsbetrieb gehaltenen Anteile nicht neu bewertet.

IAS 12 Ertragsteuern

Mit den Änderungen wird klargestellt, dass die Vorschriften in der früheren Textziffer 52B (Erfassung der Ertragsteuerauswirkung von Dividenden wo auch die Geschäftsvorfälle und Ereignisse erfasst werden, die zu den auszuschüttenden Gewinnen führen) auf alle ertragsteuerlichen Auswirkungen von Dividenden anzuwenden sind, indem die Textziffer aus der unmittelbaren Nachbarschaft der Textziffer 52A genommen wird, die sich nur auf Situationen bezieht, in denen es unterschiedliche Steuersätze für ausgeschüttete und nicht ausgeschüttete Gewinne gibt.

IAS 23 Fremdkapitalkosten Mit den Änderungen wird klargestellt, dass, wenn ein Vermögenswert bereit für seine beabsichtigte Nutzung oder zur Veräußerung ist, ein Unternehmen jegliche noch vorhandenen Fremdkapitalbestände, die ausdrücklich aufgenommen wurden, um diesen Vermögenswert zu erhalten, als Teil des allgemein aufgenommenen Fremdkapitals bei der Berechnung des Aktivierungssatzes der allgemeinen Fremdkapitalaufnahme behandelt.

 

Projektmeilensteine

Datum Entwicklung Anmerkungen
Oktober 2015 IASB nimmt den Zyklus jährlicher Verbesserungen 2015-2017 offiziell in sein Arbeitsprogramm auf
12. Januar 2017 Entwurf ED/2017/1 Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2015-2017 veröffentlicht Ende der Kommentierungsfrist: 12. April 2017
Mai 2017 der Board entscheidet, die Änderungen in Bezug auf IAS 28 als selbständige eng umrissene Änderung zu finalisieren Endgültige Änderungen wurden im Oktober 2017 herausgegeben
12. Dezember 2017 Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2015-2017 herausgegeben Die Änderungen treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen.

 

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