Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2018-2020

Hintergrund

Das IASB-Projekt der jährlichen Verbesserungen (Annual Improvements Project, AIP) stellt einen schlanken Prozess für die effiziente Behandlung einer Reihe von kleinen Änderungen an den IFRS dar. Das Kernziel des Prozesses besteht darin, die Qualität der Standards zu verbessern, indem bestehende IFRS zwecks Klarstellung von Leitlinien und Formulierung geändert oder um vergleichsweise kleine, nicht beabsichtigte Konsequenzen, Konflikte oder übersehene Punkte berichtigt werden. Änderungen erfolgen im Wege des Prozesses jährlicher Verbesserungen, wenn die Änderung als nicht dringlich, aber notwendig eingestuft wird.

Auf dieser Seite fassen wir die Entwicklungen des Zyklus 2018-2020 zusammen. Die in diesem Zyklus adressierten Sachverhalte wurden zwischen Mai 2016 und November 2017 vom IFRS Interpretations Committee und zwischen April 2017 und Dezember 2018 als einzelne Projekte diskutiert und im Mai 2019 in einem Entwurf vorgeschlagener Änderungen zusammengefasst.

 

Aktueller Stand des Projekts

Dieses Projekt ist abgeschlossen. Der IASB hat Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018–2020 am 14. Mai 2020 herausgegeben und folgende Standards geändert:

Standard Gegenstand der Änderung
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards Tochterunternehmen als Erstanwender. Mit der Änderung wird einem Tochterunternehmen, das Textziffer D16(a) von IFRS 1 anwendet, gestattet, kumulierte Umrechnungsdifferenzen mit den von seinem Mutterunternehmen ausgewiesenen Beträgen zu bewerten, basierend auf dem Zeitpunkt des Übergangs des Mutterunternehmens auf IFRS.
IFRS 9 Finanzinstrumente Gebühren im ‘10%-Test’ in Bezug auf die Ausbuchung von finanziellen Verbindlichkeiten. Die Änderung stellt klar, welche Gebühren ein Unternehmen einbezieht, wenn es den '10%'-Test in Textziffer B3.3.6 von IFRS 9 bei der Beurteilung, ob eine finanzielle Verbindlichkeit ausgebucht werden soll, anwendet. Ein Unternehmen berücksichtig nur Gebühren, die zwischen dem Unternehmen (dem Kreditnehmer) und dem Kreditgeber gezahlt oder erhalten wurden, einschließlich Gebühren, die entweder von dem Unternehmen oder dem Kreditgeber im Namen des anderen gezahlt oder erhalten wurden.
IFRS 16 Leasingverhältnisse Leasinganreize. Mit der Änderung des erläuternden Beispiels 13 zu IFRS 16 wird die Darstellung der Erstattung von Mietereinbauten durch den Leasinggeber aus dem Beispiel entfernt, um jede potenzielle Verwirrung in Bezug auf die Behandlung von Leasinganreizen zu beseitigen, die sich aus der Darstellung von Leasinganreizen in diesem Beispiel ergeben könnte.
IAS 41 Landwirtschaft Besteuerung bei Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert. Mit der Änderung wird die Vorschrift in Textziffer 22 von IAS 41 beseitigt, dass Unternehmen steuerliche Cashflows bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines biologischen Vermögenswertes unter Verwendung der Barwertmethode ausschließen. Die Änderung stellt die Übereinstimmung mit den Vorschriften in IFRS 13 sicher.

 

Projektmeilensteine

Datum Entwicklung Anmerkungen
Mai 2016 bis November 2017 Sachverhalte durch das IFRS Interpretations Committee erörtert
April 2017 bis Dezember 2018 Sachverhalte durch den IASB erörtert
21. Mai 2019 Entwurf ED/2019/2 Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018-2020 herausgegeben Ende der Stellungnahmefrist: 20. August 2019
14. Mai 2020 Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2018–2020 herausgegeben Zeitpunkt des Inkrafttretens aller Änderungen ist der 1. Januar 2022

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