IAS 19/IFRIC 14 — Neubewertung bei einer Planänderung, -erfüllung oder -kürzung / Verfügbarkeit der Erstattung eines Überschusses eines leistungsorientierten Plans

Hintergrund

Ursprünglich wurden in diesen Projekt zwei Sachverhalte in einem Paket eng umrissener Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer und IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung zusammengefasst. Folgende Sachverhalte sollten geklärt werden:

  • die Berechnung des laufenden Dienstzeitaufwands und der Nettozinsen, wenn ein Unternehmen bei Eintreten einer Planänderung, -erfüllung oder -kürzung eine Neubewertung der Nettoschuld (des Nettovermögenswerts) aus einem leistungsorientierten Plan vornimmt, und
  • die Frage, ob die Macht eines Treuhänders, Leistungen aufzustocken oder einen Plan abzuwickeln, das unbedingte Erstattungsrecht eines Arbeitgebers beeinflusst und daher, im Einklang mit IFRIC 14, den Ansatz eines Vermögenswerts beschränkt.

Beide Sachverhalte wurden ursprünglich getrennt beim IFRS Interpretations Committee eingereicht, aber der IASB entschied sich, sie gemeinsam im Rahmen eines eng umrissenen Projekts abzuhandeln, da sich beide auf IAS 19 beziehen. Im April 2017 entschied der Board, die Änderungen an IAS 19 weiter zu verfolgen, und im September 2017 bestätigte er, dies tun zu wollen, obwohl die Änderungen an IFRIC 14 zunächst vertagt wurden.

 

Aktueller Status des Projekts

Der IASB nahm dieses Projekt mit begrenztem Umfang bei seiner Sitzung im Januar 2015 offiziell auf seine Agenda. Ein Entwurf wurde am 18. Juni 2015 herausgegeben. Endgültige Änderungen an IAS 19 in Bezug auf die Berechnung des laufenden Dienstzeitaufwands und der Nettozinsen, wenn ein Unternehmen bei Eintreten einer Planänderung, -erfüllung oder -kürzung eine Neubewertung der Nettoschuld (des Nettovermögenswerts) aus einem leistungsorientierten Plan vornimmt, wurden am 8. Februar 2018 herausgegeben. Änderungen in Bezug auf die Frage, ob die Macht eines Treuhänders, Leistungen aufzustocken oder einen Plan abzuwickeln, das unbedingte Recht eines Arbeitnehmers auf eine Erstattung beeinflusst und daher, im Einklang mit IFRIC 14, den Ansatz eines Vermögenswerts beschränkt, stehen noch aus.

 

Projektmeilensteine

Datum Entwicklung Anmerkungen
Januar 2015 Offiziell auf die Agenda des IASB genommen
18. Juni 2015
Entwurf ED/2015/5 Neubewertung bei einer Planänderung, -kürzung oder -erfüllung/Verfügbarkeit einer Erstattung aus einem leistungsorientierten Plan (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 19 und IFRIC 14) herausgegeben
Ende der Kommentierungsfrist: 19. Oktober 2015
7. Februar 2018
Planänderung, -kürzung oder -abgeltung (Änderungen an IAS 19) herausgegeben
Ein Unternehmen wendet die Änderungen auf Planänderungen, -kürzungen oder -abgeltungen an, die am oder nach dem Beginn der ersten Jahresberichtsperiode eintreten, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnt.

 

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