IFRS 16 und die Coronavirus-Pandemie — Verlängerung der praktischen Erleichterung

 

Hintergrund

Im Mai 2020 gab der IASB Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen (Änderung an IFRS 16) heraus. Mit der Verlautbarung wurde IFRS 16 Leasingverhältnisse geändert, um Leasingnehmern eine Befreiung von der Beurteilung zu gewähren, ob eine auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzession eine Leasingmodifikation ist. Bei Veröffentlichung wurde diese praktische Erleichterung auf Mietkonzessionen begrenzt, bei denen eine Reduzierung der Leasingzahlungen nur Zahlungen betrifft, die ursprünglich am oder vor dem 30. Juni 2021 fällig waren.

Da Leasinggeber weiterhin auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen gegenüber Leasingnehmern gewähren und die Auswirkungen der Pandemie anhaltend und erheblich sind, hat der IASB beschlossen, zu prüfen, ob der Zeitraum, über den die praktische Erleichterung angewendet werden kann, verlängert werden soll.

 

Aktueller Stand des Projekts

Dieses Projekt ist abgeschlossen. Der IASB hat Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (Änderung an IFRS 16) am 31. März 2021 herausgegeben.

 

Projektmeilensteine

Datum Entwicklung Anmerkungen
4. Februar 2021 Sachverhalt erstmals vom IASB erörtert
11. Februar 2021 Entwurf ED/2021/2 Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (Vorgeschlagene Änderung an IFRS 16) veröffentlicht Der Entwurf hat eine 14-tägige Stellungnahmefrist (25. Februar 2021).
31. März 2021 Auf die Coronavirus-Pandemie bezogene Mietkonzessionen nach dem 30. Juni 2021 (Änderung an IFRS 16) herausgegeben Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung ist der 1. April 2021

 

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