Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten

 

Hintergrund

Der IASB hat im Jahr 2022 seine Überprüfung nach der Einführung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 Finanzinstrumente abgeschlossen. Der IASB kam generell zu dem Schluss, dass die Ersteller die Vorschriften einheitlich anwenden können. Der IASB hat jedoch einige Vorschriften identifiziert, die von einer Klarstellung profitieren würden, um ihre Verständlichkeit zu verbessern.

Die folgenden Aspekte werden weiter untersucht:

  • Vertraglich festgelegte Cashflow-Merkmale von finanziellen Vermögenswerten;
  • elektronische Geldtransfers; und
  • Investitionen in Eigenkapitalinstrumente, auf die die Darstellungsoption im sonstigen Gesamtergebnis angewendet wird.

Der IASB hat beschlossen, diese Änderungen gemeinsam in einem einzigen Entwurf vorzuschlagen.

 

Aktueller Stand des Projekts

Der IASB erörterte diese Frage erstmals im April 2022 im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 und beschloss, im Mai 2022 ein Standardsetzungsprojekt aufzunehmen. Ein Entwurf vorgeschlagener Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 wurde am 21. März 2023 mit einer Stellungnahmefrist bis zum 19. Juli 2023 veröffentlicht.

 

Projektmeilensteine

Datum Entwicklung Anmerkungen
April 2022 Sachverhalt das erste Mal vom IASB erörtert
Mai 2022 IASB entscheidet, ein Standardsetzungsprojekt aufzunehmen
21. März 2023 Entwurf IASB/ED/2023/2 Änderungen an der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7) veröffentlicht Ende der Stellungnahmefrist: 19. Juli 2023

 

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