Strombezugsverträge

Hintergrund

Im Juni 2023 diskutierte das IFRS Interpretations Committee eine Anfrage zur Anwendung von IFRS 9 auf physische Lieferverträge zum Kauf erneuerbarer Energien. In der Anfrage hieß es, dass Unternehmen bei der Anwendung der Vorschriften in IFRS 9 auf Herausforderungen und Fragen stoßen, insbesondere aufgrund der einzigartigen Merkmale des Marktes für erneuerbare Energien und der damit verbundenen Merkmale der langfristigen physischen Lieferverträge.

Das Committee kam zu dem Schluss, dass die Prinzipien und Vorschriften in IFRS 9 keine angemessene Grundlage für ein Unternehmen bieten, um die erforderliche Bilanzierung für einige physische Stromerwerbsverträge in einheitlicher Weise zu bestimmen. Das Committee befasste sich speziell mit Verträgen über den Erwerb eines nicht-finanziellen Postens, wenn der zugrunde liegende nicht-finanzielle Posten nicht gelagert werden kann und entsprechend der Marktstruktur, in der der Posten gekauft und verkauft wird, entweder innerhalb kurzer Zeit verbraucht oder verkauft werden muss.

Das Committee empfahl dem IASB daher, ein eng umrissenes Standardsetzungsprojekt in Erwägung zu ziehen, das sich mit der Anwendung der Eigenverbrauchsausnahme in IFRS 9 auf solche Stromerwerbsverträge befasst. Einbindungsbemühungen bestätigten, dass sich ähnliche Fragen bezüglich der Bilanzierung von virtuellen Stromerwerbsverträgen stellen.

 

Aktueller Stand des Projekts

Ein Entwurf vorgeschlagener Änderungen wurde am 8. Mai 2024 mit einer Stellungnahmefrist bis zum 7. August 2024 veröffentlicht.

 

Projektmeilensteine

Datum Entwicklung Anmerkungen
Juni 2023 IFRS Interpretations Committee discutiert den Sachverhalt und beschließt, ihn an den IASB zu verweisen
Juli 2023 Sachverhalt das erste Mal vom IASB erörtert
8. Mai 2024 IASB/ED/2024/3 Verträge über Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7) veröffentlicht Ende der Stellungnahmefrist: 7 August 2024

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