Überprüfung nach der Einführung – IFRS 15

 

Hintergrund

Der IASB führt eine Überprüfung nach der Einführung eines jeden neuen IFRS oder einer wesentlichen Änderung durch. Dieses geschieht normalerweise zwei Jahre, nachdem die neuen Vorschriften verpflichtend anzuwenden waren und umgesetzt wurden.

Die Zielsetzung einer Überprüfung nach der Einführung besteht dem IASB-Handbuch für den Konsultationsprozess zufolge in Folgendem:

  • der Überprüfung wichtiger Sachverhalte, die bei der Entwicklung der Verlautbarung als strittig erkannt wurden
  • die Erwägung irgendwelcher unerwarteter Kosten oder aufgetretener Umsetzungsprobleme.

Diese Seite deckt die Überprüfung von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden seitens des IASB nach der Einführung des Standards ab.

 

Derzeitiger Status des Projekts

Dieses Projekt ist abgeschlossen.

Nach Prüfung der Rückmeldungen, die auf die Bitte um Informationsübermittlung eingegangen sind, kam der IASB zu dem Schluss, dass die Vorschriften in IFRS 15 wie beabsichtigt funktionieren, es keine schwerwiegenden Mängel gibt und die Vorteile und Kosten nicht wesentlich von den Erwartungen abweichen. Einige kleinere Sachverhalte, auf die der IASB während der Überprüfung nach der Einführung aufmerksam gemacht wurde und die als weniger wichtig eingestuft wurden, werden zusammen mit kleineren Sachverhalten, die bereits früher außerhalb der Überprüfung nach der Einführung identifiziert wurden, in die nächste Agendakonsultation aufgenommen.

Der IASB traf folgende Entscheidungen:

  • IFRS 15-bezogene Sachverhalte, die dem IASB während der Überprüfung nach der Einführung zur Kenntnis gebracht wurden und in die nächste Agendakonsultation aufgenommen werden sollen
    • Berichterstattung über die an einen Kunden zu zahlende Gegenleistung
    • Beurteilung der Kontrolle über Dienstleistungen und immaterielle Vermögenswerte, um festzustellen, ob ein Unternehmen als Prinzipal oder als Agent handelt
    • Anwendung von IFRS 15 mit IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen (vertragliche Verpflichtungen zur Instandhaltung oder Wiederherstellung der Infrastruktur von Dienstleistungskonzessionen)
  • IFRS 15-bezogene Sachverhalte, die bereits früher außerhalb der Überprüfung nach der Einführung identifiziert wurden und in die nächste Agendakonsultation aufgenommen werden sollen
    • Anwendung von IFRS 15 mit IFRS 10 Konzernabschlüsse (Unternehmensmantel)
    • Anwendung von IFRS 15 mit IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen (Kooperationsvereinbarungen)
  • IFRS 15-bezogene Sachverhalte, die dem IASB während der Überprüfung nach der Einführung zur Kenntnis gebracht wurden und in die Überprüfung nach der Einführung von IFRS 16 aufgenommen werden sollen
  • Anwendung von IFRS 15 mit IFRS 16 Leasingverhältnisse

Der IASB hat beschlossen, keine weiteren Maßnahmen in Bezug auf die anderen bei der Überprüfung nach der Einführung identifizierten Sachverhalte zu ergreifen.

 

Projektmeilensteine

Datum Entwicklung Anmerkungen
September 2022 Überprüfung von IFRS 15 nach dessen Einführung in das Arbeitsprogramm des IASB aufgenommen
29. Juni 2023 Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht Ende der Stellungnahmefrist: 27. Oktober 2023
30. September 2024 Abschlussbericht zum Projekt veröffentlicht Der IASB ist zu dem Schluss gekommen, dass die Vorschriften in IFRS 15 wie beabsichtigt funktionieren, es keine schwerwiegenden Mängel gibt und die Vorteile und Kosten nicht wesentlich von den Erwartungen abweichen. Einige kleinere Sachverhalte, auf die der IASB während der Überprüfung nach der Einführung aufmerksam gemacht wurde und die als weniger wichtig eingestuft wurden, werden zusammen mit kleineren Sachverhalten, die bereits früher außerhalb der Überprüfung nach der Einführung identifiziert wurden, in die nächste Agendakonsultation aufgenommen.

 

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