Überprüfung nach der Einführung – IFRS 9 (Klassifizierung und Bewertung)

 

Hintergrund

Der IASB führt eine Überprüfung nach der Einführung eines jeden neuen IFRS oder einer wesentlichen Änderung durch. Dieses geschieht normalerweise zwei Jahre, nachdem die neuen Vorschriften verpflichtend anzuwenden waren und umgesetzt wurden.

Die Zielsetzung einer Überprüfung nach der Einführung besteht dem IASB-Handbuch für den Konsultationsprozess zufolge in Folgendem:

  • der Überprüfung wichtiger Sachverhalte, die bei der Entwicklung der Verlautbarung als strittig erkannt wurden
  • die Erwägung irgendwelcher unerwarteter Kosten oder aufgetretener Umsetzungsprobleme.

Diese Seite deckt den ersten Teil der Überprüfung von IFRS 9 Finanzinstrumente seitens des IASB nach der Einführung der Standards ab. Im Oktober 2020 beschloss der Board, eine Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 aufzunehmen, bei der die Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften (einschließlich der Eigenkapitalinstrumente, die zum beizulegenden Zeitwert mit der Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis bewertet werden) von der Überprüfung nach der Einführung des restlichen IFRS 9 getrennt werden und mit der Überprüfung nach der Einführung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften so bald wie möglich zu beginnen.

Nach der Erörterung von Rückmeldungen aus Einbindungsaktivitäten beschloss der Board, Folgendes im Rahmen des Projekts weiter zu prüfen:

  • Geschäftsmodellbeurteilung für finanzielle Vermögenswerte:
    • Anwendung von Ermessen bei der Anwendung der Geschäftsmodellbewertung;
    • Reklassifizierung von finanziellen Vermögenswerten aufgrund einer Änderung des Geschäftsmodells;
  • Beurteilung der vertraglichen Cashflow-Eigenschaften von finanziellen Vermögenswerten:
    • Anwendung der Beurteilung unter Berücksichtigung von Marktentwicklungen (einschließlich neuer Produktmerkmale);
    • Investitionen in vertraglich gebundene Instrumente;
  • Option für Eigenkapitalinstrumente, Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Gesamtergebnis darzustellen:
    • Prävalenz der Nutzung der Darstellungsoption und Arten von Instrumenten, für die sie genutzt wird;
    • Auswirkung der Option auf die Investitionsentscheidungen der Unternehmen und auf den Nutzen der Informationen für die Nutzer von Abschlüssen;
  • Finanzielle Verbindlichkeiten, die als zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung designiert wurden: Ausweis von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts aufgrund von Änderungen des eigenen Kreditrisikos im sonstigen Gesamtergebnis;
  • Modifizierungen der vertraglichen Cashflows:
    • Unterschiede in der Formulierung zwischen den Vorschriften für Modifizierungen von finanziellen Vermögesnwerten und finanziellen Verbindlichkeiten;
    • Bestimmung, wann eine Modifizierung zu einer Ausbuchung führt;
  • Übergang auf IFRS 9:
    • Auswirkungen der gewährten Übergangserleichterungen;
    • Ausgewogenheit der Kosten für Ersteller von Abschlüssen und für die Zurverfügungstellung von entscheidungsnützlichen Informationen für die Adressaten von Abschlüssen.

 

Derzeitiger Status des Projekts

Dieses Projekt ist abgeschlossen. Der IASB hat seinen Abschlussbericht zum Projekt am 21. Dezember 2022 veröffentlicht. Er ist zu dem Schluss gekommen, dass die Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften des Standards wie beabsichtigt funktionieren. Allerdings hat er zwei Bereiche identifiziert, in denen er noch weitere Untersuchungen vornehmen möchte.

 

Projektmeilensteine

Datum Entwicklung Anmerkungen
Oktober 2020 Der Board beschließt, eine Überprüfung nach der Einführung der Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung in IFRS 9 aufzunehmen
30. September 2021 Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht Ende der Stellungnahmefrist: 28. Januar 2022
21. Dezember 2022 Abschlussbericht zum Projekt veröffentlicht Der IASB ist zu dem Schluss gekommen, dass die Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften des Standards wie beabsichtigt funktionieren. Allerdings hat er zwei Bereiche identifiziert, in denen er noch weitere Untersuchungen vornehmen möchte.

 

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