Überprüfung nach der Einführung – IFRS 9 (Wertminderung)

 

Hintergrund

Der IASB führt eine Überprüfung nach der Einführung eines jeden neuen IFRS oder einer wesentlichen Änderung durch. Dieses geschieht normalerweise zwei Jahre, nachdem die neuen Vorschriften verpflichtend anzuwenden waren und umgesetzt wurden.

Die Zielsetzung einer Überprüfung nach der Einführung besteht dem IASB-Handbuch für den Konsultationsprozess zufolge in Folgendem:

  • der Überprüfung wichtiger Sachverhalte, die bei der Entwicklung der Verlautbarung als strittig erkannt wurden
  • die Erwägung irgendwelcher unerwarteter Kosten oder aufgetretener Umsetzungsprobleme.

Diese Seite deckt den zweiten Teil der Überprüfung von IFRS 9 Finanzinstrumente seitens des IASB nach der Einführung der Standards ab. Im Oktober 2020 beschloss der Board, eine Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 aufzunehmen, diese aber in einzelne Bereiche aufzuteilen. Die Überprüfung nach der Einführung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften wurde sofort aufgenommen. Die Überprüfung nach der Einführung der Wertminderungsvorschriften wurde erstmalig im Juli 2022 erörtert.

Kernmodell für die Vorschriften zur Bilanzierung von Wertminderungen in IFRS 9 ist das so genannte Modell der erwarteten Kreditverluste, mit dem der IASB die verzögerte Erfassung von Kreditverlusten unter Anwendung des Wertminderungsmodells in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung adressiert hat.

 

Derzeitiger Status des Projekts

Dieses Projekt ist abgeschlossen. 

Der IASB kam nach der Analyse der im Rahmen der Überprüfung nach der Einführung gesammelten Erkenntnisse zu dem Schluss, dass die Vorschriften zur Wertminderung in IFRS 9 wie beabsichtigt funktionieren. Im Abschlussbericht werden insbesondere die folgenden Schlussfolgerungen festgehalten:

  • Es gibt keine grundsätzlichen Fragen zur Klarheit oder Eignung der Kernziele oder Prinzipien in den Vorschriften.
  • Im Allgemeinen können die Vorschriften einheitlich angewendet werden. In einigen Bereichen sind jedoch weitere Klarstellungen und Leitlinien für die Anwendung erforderlich, um eine einheitlichere Anwendung zu unterstützen.
  • Der Nutzen, den die Abschlussadressaten aus den Informationen ziehen, die sich aus der Anwendung der Vorschriften zur Wertminderung in IFRS 9 ergeben, ist nicht wesentlich geringer als erwartet. Allerdings sind gezielte Verbesserungen der Angabenvorschriften zum Kreditrisiko erforderlich, um den Nutzen der Informationen für die Adressaten zu erhöhen.
  • Die Kosten für die Anwendung der Vorschriften zur Wertminderung sowie für die Prüfung und Durchsetzung ihrer Anwendung sind nicht wesentlich höher als erwartet.

Der IASB hat daher die folgenden Entscheidungen getroffen:

    1. Der IASB wird ein Projekt in seine Forschungspipeline aufnehmen, um gezielte Verbesserungen bestimmter Angabenvorschriften in IFRS 7 zum Kreditrisiko zu erwägen.
    2. Der IASB wird Fragen, die sich aus der Überschneidung der Vorschriften zur Wertminderung mit den Vorschriften zur Modifikation, Ausbuchung und Abschreibung von finanziellen Vermögenswerten in IFRS 9 ergeben, als Teil des Projekts zur Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten, das sich bereits in der Forschungspipeline befindet, prüfen.
    3. Der IASB wird sich im Rahmen der nächsten Agendakonsultation mit den Fragen der Bilanzierung von Finanzgarantien befassen.
    4. Der IASB wird keine weiteren Maßnahmen zu den anderen in der Überprüfung nach der Einführung aufgeworfenen Fragen ergreifen.

 

Projektmeilensteine

Datum Entwicklung Anmerkungen
Juli 2022 Projekt erstmalig vom IASB erörtert Eine Bitte um Informationsübermittlung soll im ersten Halbjahr 2023 veröffentlich werden.
30. Mai 2023 Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht Ende der Stellungnahmefrist: 27. September 2023
4. Juli 2024 Abschlussbericht zum Projekt veröffentlicht Der Board ist zu dem Schluss gekommen, dass der Standard wie beabsichtigt funktioniert und den Nutzern von Finanzinstrumenten entscheidende Informationen liefert. Allerdings wurden zwei kleinere Aspekte in die Forschungspipeline aufgenommen und ein weiterer wird bei der nächsten Agendakonsultation berücksichtigt werden.

 

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