Überprüfung nach der Einführung – IFRS 9 (Wertminderung)

 

Hintergrund

Der IASB führt eine Überprüfung nach der Einführung eines jeden neuen IFRS oder einer wesentlichen Änderung durch. Dieses geschieht normalerweise zwei Jahre, nachdem die neuen Vorschriften verpflichtend anzuwenden waren und umgesetzt wurden.

Die Zielsetzung einer Überprüfung nach der Einführung besteht dem IASB-Handbuch für den Konsultationsprozess zufolge in Folgendem:

  • der Überprüfung wichtiger Sachverhalte, die bei der Entwicklung der Verlautbarung als strittig erkannt wurden
  • die Erwägung irgendwelcher unerwarteter Kosten oder aufgetretener Umsetzungsprobleme.

Diese Seite deckt den zweiten Teil der Überprüfung von IFRS 9 Finanzinstrumente seitens des IASB nach der Einführung der Standards ab. Im Oktober 2020 beschloss der Board, eine Überprüfung nach der Einführung von IFRS 9 aufzunehmen, diese aber in einzelne Bereiche aufzuteilen. Die Überprüfung nach der Einführung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften wurde sofort aufgenommen. Die Überprüfung nach der Einführung der Wertminderungsvorschriften wurde erstmalig im Juli 2022 erörtert.

Kernmodell für die Vorschriften zur Bilanzierung von Wertminderungen in IFRS 9 ist das so genannte Modell der erwarteten Kreditverluste, mit dem der IASB die verzögerte Erfassung von Kreditverlusten unter Anwendung des Wertminderungsmodells in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung adressiert hat.

 

Derzeitiger Status des Projekts

Das Projekt wurde im Juli 2022 erstmalig erörtert. Eine Bitte um Informationsübermittlung wurde am 30. Mai 2023 mit einer Stellungnahmefrist bis zum 27. September 2023 veröffentlicht.

 

Projektmeilensteine

Datum Entwicklung Anmerkungen
Juli 2022 Projekt erstmalig vom IASB erörtert Eine Bitte um Informationsübermittlung soll im ersten Halbjahr 2023 veröffentlich werden.
30. Mai 2023 Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht Ende der Stellungnahmefrist: 27. September 2023

 

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