Überprüfung nach der Einführung – IFRS 3

Hintergrund

Der IASB führt eine Überprüfung nach der Einführung eines jeden neuen IFRS oder einer wesentlichen Änderung durch. Dieses geschieht normalerweise zwei Jahre, nachdem die neuen Vorschriften verpflichtend anzuwenden waren und umgesetzt wurden.

Die Zielsetzung einer Überprüfung nach der Einführung besteht dem IASB-Handbuch für den Konsultationsprozess zufolge in Folgendem:

  • der Überprüfung wichtiger Sachverhalte, die bei der Entwicklung der Verlautbarung als strittig erkannt wurden
  • die Erwägung irgendwelcher unerwarteter Kosten oder aufgetretener Umsetzungsprobleme.

Diese Seite deckt die Überprüfung von IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse seitens des IASB nach der Einführung des Standards ab.

 

Derzeitiger Status des Projekts

Der Prozess für die Überprüfung von IFRS 3 wurde offiziell am 25. Juli 2013 angestoßen. Sie wird in zwei Phasen durchgeführt. Während der ersten Phase sollen Informationen gesammelt werden, um den Umfang und die Kernbereiche der Überprüfung zu bestimmen. Zum Abschluss der ersten Phase wurde am 30. Januar 2014 eine Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht. Ein Bericht zum Abschluss der Überprüfung wurde am 17. Juni 2015 veröffentlicht.

Im Rahmen der Überprüfung von IFRS 3 ist der IASB zu dem Schluss gekommen, dass mit dem Standard die gesteckten Ziele im Wesentlichen erreicht wurden, aber es wurden auch einige Bereiche identifiziert, in denen weitere Untersuchungen vorgenommen werden sollen - insbesondere im Bereich der Bilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten. Daher hat der IASB zwei neue Forschungsprojekte in sein Arbeitsprogramm aufgenommen: Definition eines Geschäftsbetriebs und Geschäfts- oder Firmenwerte. Folgende Themen sollen im Rahmen dieser Projekte untersucht werden:

  • Wirksamkeit und Komplexität der Werthaltigkeitsprüfungen von Geschäfts- oder Firmenwerten;
  • Folgebilanzierung von Geschäfts- oder Firmenwerten;
  • Herausforderungen bei der Anwendung der Definition eines Geschäftsbetriebs; und
  • Identifizierung und Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von immateriellen Vermögenswerten wie beispielsweise Kundenbeziehungen  und Markennamen.

 

Projektmeilensteine

Datum Entwicklung Anmerkungen
Oktober 2011 Überprüfung von IFRS 3 nach dessen Einführung in das Arbeitsprogramm des IASB aufgenommen Beginn ursprünglich 2012 erwartet
25. Juli 2013 Beginn der Überprüfung offiziell angestoßen
30. Januar 2014 Bitte um Informationsübermittlung veröffentlicht Ende der Stellungnahmefrist: 30. Mai 2014
17. Juni 2015 Bericht zum Abschluss der Überprüfung veröffentlicht Als Ergebnis der Überprüfung hat der IASB zwei neue Forschungsprojekte in sein Arbeitsprogramm aufgenommen: Definition eines Geschäftsbetriebs und Wertminderung von Geschäfts- oder Firmenwerten.

 

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