Need to know - Entwurf zur Leasingbilanzierung

Published on: 17.05.2013

In dieser Publikation unserer britischen Kollegen wird der IASB-Entwurf ED/2013/6 Leasingverhältnisse vom 16. Mai 2013 erläutert.

Mit der Umsetzung der Vorschläge würden sich sowohl für Leasingnehmer als auch für Leasinggeber Änderungen in der Leasingbilanzierung ergeben. Die Änderungen in Bezug auf Ansatz, Bewertung und Darstellung können zum Teil bedeutende Auswirkungen auf die Abschlüsse haben.

Für Leasingnehmer würden Mietleasingbilanzierung bzw. die außerbilanzielle Behandlung für fast alle Leasingverhältnisse mit Ausnahme der kurzfristigen entfallen. Der für jede Berichtsperiode erfasste Leasingaufwand könnte in Abhängigkeit vom Wesen des Leasingegenstand (Eigentum oder Nichteigentum) erheblich betroffen werden. Eine detaillierte Analyse der Leasingzahlungen wäre sowohl für Klassifizierung als auch für Bewertung erforderlich.

Für Leasinggeber bestimmt das Wesen des zugrundeliegenden Leasinggegenstands, ob der Vermögenswert ausgebucht wird und wie Erlöse erfasst werden. Bei einigen Leasingverhältnissen, die bisher als Mietleasing eingestuft wurden, kann es erforderlich sein, den Leasinggegenstand auszubuchen und ihn durch eine Leasingforderung und einen Restbuchwert zu ersetzen.

Bei Umsetzung der Vorschläge müßten zum Teil erhebliche Ermessensentscheidungungen beispielsweise in den Bereichen der Identifizierung eines Leasingverhältnisses, der Bestimmung der Leasingdauer und der Bewertung von Leasingvermögenswerten und -schulden getroffen werden.

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