Rechnungslegungserwägungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie — Annahme der Unternehmensfortführung

Published on: 22.06.2020

Der Jahresabschluss wird auf der Grundlage der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt, es sei denn, die Unternehmensleitung beabsichtigt entweder die Liquidation des Unternehmens oder die Einstellung der Geschäftstätigkeit oder hat keine realistische Alternative, als dies zu tun. Die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie führen bei vielen Unternehmen zu Betriebsstörungen. In diesem Video werden entsprechend zu berücksichtigende Erwägungen erläutert.

Dieses Video ist Teil unserer Videoreihe zu Rechnungslegungserwägungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie.

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