Rechnungslegungserwägungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie — IAS 37 und Bestimmungen zu belastenden Verträgen

Published on: 28.04.2020

In diesem Video werden Bestimmungen zu belastenden Verträgen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie erörtert. Bei Abschluss eines auszuführenden Vertrags erwarten beide Vertragsparteien Leistungen, die den im Rahmen des Vertrags anfallenden Kosten entsprechen oder diese übersteigen. Aufgrund der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie können die unvermeidbaren Kosten für die Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag die erwarteten Leistungen übersteigen, was zu einem belastenden Vertrag führen kann. IAS 37 Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen verlangt die Bildung einer Rückstellung in Bezug auf einen belastenden Vertrag.

Dieses Video ist Teil unserer Videoreihe zu Rechnungslegungserwägungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie.

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